Beschluss:

 

Der Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses vom 30.11.1998 über die Gewährung einer Übungsleiterbezuschussung für Talentsichtungs- und Talentfördergruppen wird zum 01.01.2002 wie folgt geändert:

 

1.             Den Vereinen, die vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen anerkannte Talentsich­tungs- und Talentfördergruppen der Schulen durch Übungsleiter betreuen, wird ab dem 01.01.2002 eine pauschalierte Zuwendung zusätzlich zu einer anderweitigen Förde­rung auf der Grundlage von 30 Übungswochen (15 Übungswochen pro Halbjahr) wie folgt gewährt:

1.1     1-stündige Gruppen               125,00 € (pro Halbjahr 62,50 €)

1.2     2-stündige Gruppen               250,00 € (pro Halbjahr 125,00 €)

 

2.             Die Zuwendungsempfänger haben Verwendungsnachweise vorzu­legen.

3.             Die Gewährung der Aufwandsentschädigungen kann nur erfolgen, wenn der Rat der Stadt entsprechende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitstellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen