Sitzung: 04.09.2001 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 163/2001
Beschluss:
Der Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses vom 30.11.1998 über die Gewährung einer Übungsleiterbezuschussung für Talentsichtungs- und Talentfördergruppen wird zum 01.01.2002 wie folgt geändert:
1.
Den Vereinen, die vom Landessportbund
Nordrhein-Westfalen anerkannte Talentsichtungs- und Talentfördergruppen der
Schulen durch Übungsleiter betreuen, wird ab dem 01.01.2002 eine pauschalierte
Zuwendung zusätzlich zu einer anderweitigen Förderung auf der Grundlage von 30
Übungswochen (15 Übungswochen pro Halbjahr) wie folgt gewährt:
1.1 1-stündige Gruppen 125,00 € (pro Halbjahr 62,50 €)
1.2 2-stündige Gruppen 250,00 € (pro Halbjahr 125,00 €)
2.
Die Zuwendungsempfänger haben
Verwendungsnachweise vorzulegen.
3. Die Gewährung der Aufwandsentschädigungen kann nur erfolgen, wenn der Rat der Stadt entsprechende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen