Beschluss:

 

Die Anregung der Familie Pilch, Westicker Str. 11, 59174 Kamen, und weiterer Anwohner der Westicker Straße auf Einrichtung einer Geschwin­digkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Wohnbebauung der Westicker Straße wird abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Kaminski war der Meinung, dass der Antragsteller die Geschwindig­keitsbegrenzung wohl wegen der vorhandenen Straßenschäden beantragt hätte.

 

Frau Gerdes und Herr Weigel verließen um 18.25 Uhr die Sitzung.

 

Abschließend teilte Herr Brüggemann mit, dass der Kreis Unna am 02.07.2001 mit den Baumaßnahmen zwecks Beseitigung der Fahrbahn­unebenheiten beginnen wird.