Sitzung: 27.06.2001 Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 155/2001
Beschluss:
Das von der CDU-Fraktion vorgelegte Konzept für eine neue Verkehrsführung und weitere verkehrliche Maßnahmen im Bereich der Weststraße nach dem Bau des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Koppelstraße/ Lünener Straße/Westenmauer/Weststraße wird
1. zur
Einbahnstraßenführung in östlicher Richtung (entgegengesetzt wie zurzeit) der
Weststraße, Teilbereich zwischen geplantem Minikreisverkehr und Buxtorfstraße,
umgesetzt,
2. bezüglich
Einbahnstraßenführung im Bereich der Straße „Edelkirchenhof“ und
Ausschilderung dieser als verkehrsberuhigten Bereich abgelehnt,
3. zum
Vorschlag Buxtorfstraße (Einbahnstraßenführung bzw. Anliegerstraße) abgelehnt
und
4. bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h im Bereich der Straßen „Edelkirchenhof“, Buxtorfstraße, Straße „Reckhof“ und Kämerstraße abgelehnt.
Zu Ziffer 1 wird die Verwaltung verpflichtet, zusammen mit der Polizeistation Kamen nach einem Jahr zu prüfen, ob die veränderte Einbahnstraßenführung beibehalten oder geändert werden soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Bevor Herr Klein zu der Vorlage Stellung beziehen wollte, trat er den Vorsitz an Herrn Stahlhut ab.
Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, wies Herr Klein auf die zurzeit bestehende Verkehrssituation hin, die insbesondere für die Gewerbetreibenden und deren Anlieferverkehr ungünstig sei.
Ferner stellte er klar, dass nur der zwischen Buxtorfstraße und Kreuzung Lünener Straße / Koppelstraße / Westenmauer befindliche Teilbereich der Weststraße gemeint gewesen sei.
Im Folgenden ging er auf die anderen Antragspunkte ein und merkte an, dass für diese Bereiche nur ein Prüfungsauftrag angedacht gewesen sei.
Da die Verwaltung in der Begründung ausführlich darlege, dass in diesen Bereichen die Umsetzung nicht möglich sei, erkläre sich die CDU-Fraktion mit dem Beschlussvorschlag einverstanden.
Die Anfrage von Herrn Brüggemann, ob denn die Weststraße in die Überprüfung für eine Tempo 10-Zone mit eingeschlossen werden sollte, wurde von Herrn Klein bejaht.
Herr Stahlhut verwies darauf, dass er bereits in der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses für eine Änderung der Einbahnstraßenführung nach Anlegung des Minikreisverkehres plädiert habe.
Seine Fraktion sehe weiterhin die Umkehrung der Einbahnstraßenführung positiv, so dass dem Beschlussvorschlag ebenfalls zugestimmt werde.
Allerdings sollte seines Erachtens nach erst eine Öffnung auf Probe für ca. 1 Jahr vorgenommen werden.
Während der Baumaßnahme des Kreisverkehrs mit der damit verbundenen Vollsperrung sei eine umfangreiche, gut beschilderte Umleitung vorzunehmen, in der auch die Interessen der Bewohner der dann zur Sackgasse werdenden Lünener Straße berücksichtigt werden sollten.
Bezüglich des Vorschlages, die Umdrehung der Einbahnstraßenführung auf Probe vorzunehmen, war Herr Brüggemann der Meinung, dass diese Änderung mit in den Beschluss aufgenommen werden könne.
Hierzu erhob Herr Klein jedoch Einspruch, mit dem Hinweis darauf, dass seine Fraktion bezüglich der Änderung zu Ziffer 1 einen Antrag stellen sollte.
Herr Brüggemann schlug daraufhin zu Ziffer 1 des Beschlusses eine Änderung vor, die wie folgt lauten sollte:
„Die Verwaltung wird verpflichtet, zusammen mit der Polizeistation Kamen nach einem Jahr zu überprüfen, ob die Einbahnstraßenänderung beibehalten oder geändert werden soll.“
Mit dieser Formulierung konnte sich Herr Klein einverstanden erklären.
Im Anschluss gab Herr Brüggemann bekannt, dass ihm in einer Bürgerversammlung von Anliegern des Bereiches mitgeteilt worden sei, dass an dem geplanten Minikreisverkehr Zebrastreifen aus Gründen der Schulwegsicherung aufmarkiert werden sollten.
Zu diesen Forderungen habe er erklärt, dass die Möglichkeit bestehe, die Koppelstraße an der Fußgängerlichtzeichenanlage zu queren, die sich in der Nähe der Auf-/Abfahrt der Hochstraße befinde.
Weiterhin wurde von den Anliegern gewünscht, dass in dem Teil der Weststraße vom geplanten Minikreisverkehr bis zur Fußgängerzone Radfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung fahren dürften.