Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers, des Kreises Unna, die notwendigen Beschilde­rungs- und Markierungsmaßnahmen zur weite­ren Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich K 14/K 9 durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Da von der Verwaltung der Antragstenor sowie die Lösungsvorschläge in der Vorlage tref­fend wiedergegeben worden seien, erübrige sich hier eine weitere Stellungnahme, so Herr Stahlhut.

 

Herr Brüggemann gab bekannt, dass er nach Druck und Versendung der Einladungen nochmals mit der Polizei gesprochen habe. Diese habe mitgeteilt, dass sie Änderungen  ein­zelner Vorschläge wünsche.

 

Herr Wiebusch führte hierzu anschließend folgendes aus:

Wie ihm bekannt sei, werde der vom Kreis Unna demnächst angelegte Radweg über die in Rede stehende Kreuzung geführt.

Von daher sollte vorab geklärt werden, wie die Radwegeführung vorge­nommen werde, um entsprechende Markierungen festzulegen.

Da nach neueren Erkenntnisse Rüttelstrecken für Zweiradfahrer Gefahrenmomente aufwei­sen, sollte hiervon Abstand genommen werden und anderen Markierungen der Vorrang ge­geben werden.

 

Herr Stahlhut merkte an, dass, da der geplante Radweg über die Kreu­zung zweispurig geführt werde, der fließende Verkehr auf die Radfahrer­querungen in beiden Richtungen hingewiesen werden müsse.