Sitzung: 27.06.2001 Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 148/2001
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Derner Straße in beiden Fahrtrichtungen mit dem Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt an der folgenden Kreuzung) zu beschildern und die Derner Straße im übrigen als Tempo 30-Zone auszuweisen,
2. im
Zuge der Unnaer Straße, Teilbereich von Kreuzung L 663 bis zur Auf-/Abfahrt zur
Hochstraße, die Geschwindigkeitsreduzierung aufzuheben.
Die Verwaltung soll die Möglichkeit der Zulassung des Radverkehrs auf den
Gehwegen (beide Fahrbahnseiten) prüfen und den Verkehrsraum vor der Einmündung
des Schleppweges freihalten und anschließend die Maßnahmen umsetzen.
3. die Entfernung der Privatbeschilderung zu veranlassen und einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gewerbegebiete aufzustellen (Die Betriebe sind über die Hintergründe und Absichten dieser Maßnahme zu informieren.),
4. dem Straßenverkehrsausschuss mit Blick auf die Untersuchungen im Bereich Heeren-Werve (Mittelstraße, Märkische Straße und Westfälische Straße) einen Vorschlag in einer der nächsten Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses vorzutragen,
5. in
den anderen Stadtteilen Zug um Zug den Abbau von Verkehrszeichen im Sinne der
Vorgehensweise im Stadtteil Kamen-Süd/ Südkamen durchzuführen.
Dabei sind die Mitglieder der Verkehrsschau zu beteiligen.
6. Der Straßenverkehrsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass aus den dargelegten Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hammer Straße und den Straßen des inneren Ringes beibehalten wird.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.: einstimmig angenommen
zu 2.: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
zu 3.: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
zu 4.: einstimmig angenommen
zu 5.: einstimmig angenommen
zu 6.: einstimmig angenommen
Herr Stahlhut bedankte sich für die Antragsstellerin, die SPD-Fraktion, vorab für die umfangreiche und ausführliche Beschlussvorlage.
Anschließend stellte er klar, dass Beschlüsse, die der Straßenverkehrsausschuss bzgl. Beschilderungsmaßnahmen gefasst habe, nicht unter den gefassten Beschluss der Reduzierung von Verkehrszeichen falle, dies sei auch von der Verwaltung in der Vorlage richtig wiedergegeben worden.
So habe in der Vorlage Eingang gefunden, dass die Aufhebung vom Straßenverkehrsausschuss beschlossenen Maßnahmen auch nur von diesem zu erfolgen habe.
Dies gelte insbesondere für den Teilbereich der Unnaer Straße, von der Kreuzung L 663 bis zur Auffahrt-/Abfahrt der Hochstraße, wo sich der SPD-Ortsverein Südkamen gegen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen habe. Seine Fraktion könne sich jedoch mit der Beschlussvorlage, auch für den genannten Teilbereich der Unnaer Straße sowie den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben einverstanden erklären.
Ortsvorsteher Herr Baumann gab eine persönliche Erklärung ab. Er widersprach der Beschlussvorlage und wies auf die Gefahrenpunkte im Teilbereich der Unnaer Straße hin. Seiner Auffassung nach gebe es insbesondere für Radfahrer große Gefahrenpotentiale. Hierzu trage das Parkverhalten im Bereich des Kioskes, der Baumbestand und die problematischen Zufahrten zu Grundstücken und Gewerbebetrieben bei. Eine Zeitersparnis von 17 Sekunden auf 320 m durch eine Tempo-50 Regelung sei minimal.
Die gleiche Meinung vertrat auch Herr Weigel, der ebenfalls wie Herr Baumann in dem in Rede stehenden Teilbereich der Unnaer Straße wohnt. Seiner Meinung nach könne die zum 01.02.2001 in Kraft getretene Novellierung der STVO nicht Grund für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/Std. sein.
Zu beiden Ausführungen stellte Herr Brüggemann klar, dass sich die Verwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht habe, und dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine äußerst langwierige und ernste Prüfung vorausgegangen sei.
Es müsse hier eine Entscheidung - wobei er auf die Vorgaben eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes zur Aufnahme von überregionalen Verkehren verwies - getroffen werden.
Herr Grosch schloss sich den Ausführungen der Herren Baumann und Herrn Weigel an, wobei nach seinen Berechnungen bei Tempo 50 lediglich eine Zeitersparnis von 9,6 Sek. vorliege.
Herr Wiebusch bestätigte die Angaben von Herrn Brüggemann und wies darauf hin, dass die Polizei bereits 1997 auf Grund der überörtlichen Bedeutung und ein so gut wie gar nicht vorhandenes Unfallaufkommen sich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgesprochen habe.
Hieran habe sich bislang nichts geändert, weil auf Grund der Beobachtung der Polizei die geschilderten Gefahrenlagen absolut nicht bestätigt werden könnten.
Die gesetzlichen Vorgaben würden eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gestatten, da derartige Begrenzungen nur bei konkret vorhandenen Gefahrenlagen vorgenommen werden dürften. Jene Gefahrenlagen hätten hier nicht vorgelegen und lägen auch weiterhin nicht vor. Die damalige Entscheidung müsse daher rückgängig gemacht werden.
Herr Schultebraucks verwies auf die geschilderten Gefährdungsmomente für Fußgänger und Radfahrer. Da dort kein Radweg vorhanden sei, solle geprüft werden, ob auf den Gehwegen Radverkehr zugelassen werden könne. Des Weiteren bestünden im Einmündungsbereich des Schleppweges Probleme für den ausfahrenden Verkehr.
Er bat daher, diese beiden Punkte zu überprüfen.
Herr Stahlhut erklärte für seine Fraktion, dass man u.a. auch die Forderung, ein vorfahrtsberechtigtes Verkehrsnetz zu schaffen, anerkenne.
Daher werde die SPD-Fraktion bei allem Verständnis für die betroffenen Anlieger dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Angesichts der hohen Verkehrsbelastung und der Tatsache, dass die Mehrzahl der Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeit von 50 km/h fahre und Tempo 30 nicht akzeptiere, befürwortete auch Herr Klein die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Anschließend machte er den Vorschlag, dass über die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage getrennt abgestimmt werden sollte.
Mit diesem Vorschlag erklärten sich auch die anderen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses einverstanden.
Im Anschluss daran vertrat Herr Klein die Auffassung, dass ein Konzept für die Unnaer Straße erarbeitet werden solle.
Dieser Arbeitsauftrag solle sich
a) auf die Gehwege und die Situation der Radfahrer beziehen und
b) Optimierungsmaßnahmen im Einmündungsbereich des Schleppweges fordern.
Herr Brüggemann verwies auf den bereits vorliegenden Sachvortrag des Herrn Schultebraucks bzgl. Zulassung von Radverkehr auf den Gehwegen (beide Fahrtrichtungen) und auf Überprüfung, ob die Verkehrssituation am Einmündungsbereich Schleppweg verbessert werden kann.
Die CDU-Fraktion solle auf die Zurückstellung verzichten. Die von Herrn Schultebraucks eingetragenen Punkte könnten als Sachantrag bearbeitet werden.
Damit war Herr Klein einverstanden.
Zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages wies Herr Wilhelm daraufhin, dass auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, z.B. Henry-Everling-Straße und an den Ringen, Privatbeschilderung vorhanden seien und in diese Prüfung eingeschlossen werden sollten.
Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass die Privatbeschilderung im Allgemeinen überprüft werde und die Betriebe anschließend angeschrieben würden.
Ähnlich wie die Überprüfungen im Stadtteil Kamen-Süd/Südkamen werden im Rahmen von Vergleichen aus Anlass von Signalschauen die weiteren Stadtteile mittelfristig begangen bzw. abgefahren.
Vor der Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 einvernehmlich erweitert.
Anschließend brachte Herr Klein die einzelnen Punkte zur Abstimmung.