Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      die Derner Straße in beiden Fahrtrichtungen mit dem Verkehrs­zeichen 301 (Vorfahrt an der folgenden Kreuzung) zu beschildern und die Derner Straße im übrigen als Tempo 30-Zone auszuweisen,

2.      im Zuge der Unnaer Straße, Teilbereich von Kreuzung L 663 bis zur Auf-/Abfahrt zur Hoch­straße, die Geschwindigkeitsreduzierung auf­zuheben.
Die Verwaltung soll die Möglichkeit der Zulassung des Radverkehrs auf den Gehwegen (beide Fahrbahnseiten) prüfen und den Ver­kehrsraum vor der Einmündung des Schleppweges freihalten und anschließend die Maßnahmen umsetzen.

3.      die Entfernung der Privatbeschilderung zu veranlassen und einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gewerbegebiete aufzustellen (Die Betriebe sind über die Hintergründe und Ab­sichten dieser Maß­nahme zu informieren.),

4.      dem Straßenverkehrsausschuss mit Blick auf die Untersuchungen im Bereich Heeren-Werve (Mittelstraße, Märkische Straße und Westfälische Straße) einen Vorschlag in ei­ner der nächsten Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses vorzutragen,

5.      in den anderen Stadtteilen Zug um Zug den Abbau von Verkehrs­zeichen im Sinne der Vorgehensweise im Stadtteil Kamen-Süd/ Südkamen durchzuführen.
Dabei sind die Mitglieder der Verkehrsschau zu beteiligen.

6.      Der Straßenverkehrsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass aus den dargeleg­ten Gründen die Geschwindigkeitsbegren­zung auf der Hammer Straße und den Straßen des inneren Ringes beibehalten wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:          einstimmig angenommen

zu 2.:          bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

zu 3.:          bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen

zu 4.:          einstimmig angenommen

zu 5.:          einstimmig angenommen

zu 6.:          einstimmig angenommen

 


Herr Stahlhut bedankte sich für die Antragsstellerin, die SPD-Fraktion, vorab für die umfang­reiche und ausführliche Beschlussvorlage.

Anschließend stellte er klar, dass Beschlüsse, die der Straßenverkehrs­ausschuss bzgl. Beschilderungsmaßnahmen gefasst habe, nicht unter den gefassten Beschluss der Reduzie­rung von Verkehrszeichen falle, dies sei auch von der Verwaltung in der Vorlage richtig wie­dergegeben worden.

So habe in der Vorlage Eingang gefunden, dass die Aufhebung vom Straßenverkehrsaus­schuss beschlossenen Maßnahmen auch nur von diesem zu erfolgen habe.

Dies gelte insbesondere für den Teilbereich der Unnaer Straße, von der Kreuzung L 663 bis zur Auffahrt-/Abfahrt der Hochstraße, wo sich der SPD-Ortsverein Südkamen gegen eine Aufhebung der Geschwindigkeits­begrenzung ausgesprochen habe. Seine Fraktion könne sich jedoch mit der Beschlussvorlage, auch für den genannten Teilbereich der Unnaer Straße sowie den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben einverstanden erklären.

 

Ortsvorsteher Herr Baumann gab eine persönliche Erklärung ab. Er widersprach der Be­schlussvorlage und wies auf die Gefahrenpunkte im Teilbereich der Unnaer Straße hin. Sei­ner Auffassung nach gebe es ins­besondere für Radfahrer große Gefahrenpotentiale. Hierzu trage das Parkverhalten im Bereich des Kioskes, der Baumbestand und die proble­matischen Zufahrten zu Grundstücken und Gewerbebetrieben bei. Eine Zeitersparnis von 17 Sekunden auf 320 m durch eine Tempo-50 Rege­lung sei minimal.

 

Die gleiche Meinung vertrat auch Herr Weigel, der ebenfalls wie Herr Baumann in dem in Rede stehenden Teilbereich der Unnaer Straße wohnt. Seiner Meinung nach könne die zum 01.02.2001 in Kraft getretene Novellierung der STVO nicht Grund für die Aufhebung der Ge­schwindig­keitsbegrenzung auf 30 km/Std. sein.

 

Zu beiden Ausführungen stellte Herr Brüggemann klar, dass sich die Verwaltung die Ent­scheidung nicht leicht gemacht habe, und dem vor­liegenden Beschlussvorschlag eine äu­ßerst langwierige und ernste Prü­fung vorausgegangen sei.

Es müsse hier eine Entscheidung - wobei er auf die Vorgaben eines leistungsfähigen Ver­kehrsnetzes zur Aufnahme von überregionalen Verkehren verwies - getroffen werden.

 

Herr Grosch schloss sich den Ausführungen der Herren Baumann und Herrn Weigel an, wobei nach seinen Berechnungen bei Tempo 50 ledig­lich eine Zeitersparnis von 9,6 Sek. vorliege.

 

Herr Wiebusch bestätigte die Angaben von Herrn Brüggemann und wies darauf hin, dass die Polizei bereits 1997 auf Grund der überörtlichen Bedeutung und ein so gut wie gar nicht vorhandenes Unfallaufkommen sich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgespro­chen habe.

 

Hieran habe sich bislang nichts geändert, weil auf Grund der Beobach­tung der Polizei die geschilderten Gefahrenlagen absolut nicht bestätigt werden könnten.

Die gesetzlichen Vorgaben würden eine solche Geschwindigkeitsbegren­zung nicht gestat­ten, da derartige Begrenzungen nur bei konkret vor­handenen Gefahrenlagen vorgenommen werden dürften. Jene Gefahren­lagen hätten hier nicht vorgelegen und lägen auch weiterhin nicht vor. Die damalige Entscheidung müsse daher rückgängig gemacht werden.

 

Herr Schultebraucks verwies auf die geschilderten Gefährdungs­momente für Fußgänger und Radfahrer. Da dort kein Radweg vorhanden sei, solle geprüft werden, ob auf den Geh­wegen Radverkehr zugelassen werden könne. Des Weiteren bestünden im Einmündungsbe­reich des Schleppweges Probleme für den ausfahrenden Verkehr.

Er bat daher, diese beiden Punkte zu überprüfen.

 

Herr Stahlhut erklärte für seine Fraktion, dass man u.a. auch die Forde­rung, ein vorfahrtsbe­rechtigtes Verkehrsnetz zu schaffen, anerkenne.

Daher werde die SPD-Fraktion bei allem Verständnis für die betroffenen Anlieger dem Vor­schlag der Verwaltung zustimmen.

 

Angesichts der hohen Verkehrsbelastung und der Tatsache, dass die Mehrzahl der Kraft­fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 50 km/h fahre und Tempo 30 nicht akzeptiere, befür­wortete auch Herr Klein die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Anschließend machte er den Vorschlag, dass über die einzelnen Punkte der Beschlussvor­lage getrennt abgestimmt werden sollte.

 

Mit diesem Vorschlag erklärten sich auch die anderen Mitglieder des Straßenverkehrsaus­schusses einverstanden.

 

Im Anschluss daran vertrat Herr Klein die Auffassung, dass ein Konzept für die Unnaer Straße erarbeitet werden solle.

Dieser Arbeitsauftrag solle sich

 

a) auf die Gehwege und die Situation der Radfahrer beziehen und

b) Optimierungsmaßnahmen im Einmündungsbereich des Schleppweges fordern.

 

Herr Brüggemann verwies auf den bereits vorliegenden Sachvortrag des Herrn Schul­tebraucks bzgl. Zulassung von Radverkehr auf den Geh­wegen (beide Fahrtrichtungen) und auf Überprüfung, ob die Verkehrs­situation am Einmündungsbereich Schleppweg verbessert werden kann.

Die CDU-Fraktion solle auf die Zurückstellung verzichten. Die von Herrn Schultebraucks ein­getragenen Punkte könnten als Sachantrag bearbeitet werden.

 

Damit war Herr Klein einverstanden.

 

Zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages wies Herr Wilhelm daraufhin, dass auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, z.B. Henry-Everling-Straße und an den Ringen, Privatbeschilderung vorhanden seien und in diese Prü­fung eingeschlossen werden sollten.

 

Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass die Privatbeschilderung im Allgemeinen überprüft werde und die Betriebe anschließend ange­schrieben würden.

 

Ähnlich wie die Überprüfungen im Stadtteil Kamen-Süd/Südkamen werden im Rahmen von Vergleichen aus Anlass von Signalschauen die weiteren Stadtteile mittelfristig begangen bzw. abgefahren.

 

Vor der Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 ein­vernehmlich erweitert.

 

Anschließend brachte Herr Klein die einzelnen Punkte zur Abstimmung.