Beschluss:

 

Die nachfolgend entsprechend § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NW genehmigt:

 

Bei der HhSt. 210.95015 – Erneuerungsmaßnahme in der Josefschule, vorher: VHS-Haus II –  Baudenkmal – werden überplanmäßig 450.000,00 DM zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen