Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt:

 

Bei der HhSt 460.94072 - Ersatzbeschaffung und Erstausstattung für Bolz- und Kinderspielplätze - werden überplanmäßig 493.800,00 DM zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen