Sitzung: 31.05.2001 Kulturausschuss
Vorlage: 047/2001
Beschluss:
In Fortschreibung des Kulturausschuss-Beschlusses vom 18. Mai 2000 wird den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chöre, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) für das Jahr 2001 ein anteiliger Sockelbetrag von DM 560,00 gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Müller bat zu prüfen, ob der Cäcilienchor Kamen-Heeren-Werve nicht unter kirchlicher Trägerschaft steht.
Eine Prüfung wurde durch die Verwaltung vor Auszahlung der Zuschüsse zugesagt.