Beschluss:

 

In Fortschreibung des Kulturausschuss-Beschlusses vom 18. Mai 2000 wird den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chöre, Chorgemeinschaften, Instrumental­gruppen und Konzertvereinigungen) für das Jahr 2001 ein anteiliger Sockelbetrag von DM 560,00 gewährt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Müller bat zu prüfen, ob der Cäcilienchor Kamen-Heeren-Werve nicht unter kirchlicher Trägerschaft steht.

 

Eine Prüfung wurde durch die Verwaltung vor Auszahlung der Zuschüsse zugesagt.