Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt der jeweiligen Eintragung der Objekte

 

 

1.         Wohnhaus Teutheck 4

2.         Wohnhaus Hammer Straße 77

3.         Wohnhaus Bergstraße 18

4.         Wirtschaftsgebäude Bergstraße 41

 

in die Denkmalliste der Stadt Kamen unter dem Vorbehalt zu, dass der Denkmalwert im Rahmen der Benehmensherstellung seitens des LWL

- Westfälisches Amt für Denkmalpflege - festgestellt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Stoltefuß regte an, das Haupthaus der Bergstraße 41 mit in das Gutachten einzubeziehen.

 

Herr Baudrexl sagte dies zu.