Sitzung: 04.05.2023 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 039/2023
Herr Breuer verwies auf die
Mitteilungsvorlage. Er wies darauf hin, dass die FAQ-Liste in Bezug auf
Windvorranggebiete nicht mehr aktuell sei. Mit Beschluss vom 30.03.2023 würden
hier die Abstandsregeln zwar keine Berücksichtigung finden, aber es seien Einzelfallprüfungen
jedes Antrages in den Windvorranggebieten erforderlich. In diesem Zusammenhang
seien auch immissionsrechtliche Belange zu prüfen. Die generellen
Abstandsflächen würden zwar wegfallen, aber aus der Rechtsprechung lasse sich
ein Mindestabstand zur Bebauung von mindesten dem 2,5- bis 3fachen Wert der
Höhe des Windrades ableiten.