Beschlussempfehlung:

 

Die vorgelegte „Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Städt. Musik­schule der Stadt Kamen“ mit einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2023 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Frau Peppmeier richtete den Blick darauf, dass seit über 10 Jahren die Satzung unangetastet geblieben sei. Die Änderung der Satzung wurde bereits vor Corona ins Auge gefasst, dann jedoch aufgrund der Umstände zurückgestellt. Nun wolle man die Satzung angehen und sei aufgrund der Rahmbedingungen in der Lage, die Gebühren moderat um 5 Prozent zu erhöhen. Die notwendigen Anpassungen, die sich aus der Änderung ergeben, seien organisierbar, dies wirke sich aber voll allem erst im nächsten Haushaltsjahr aus. Insgesamt seien 15.000 Euro als Konsolidierungsbeitrag  in den Folgejahren zu erwarten. Die Gebührenerhöhung um 15.000 € schlagen aber erst 2024 vollumfänglich zu Buche, da die Schuljahre an der Musikschule, wie an den allgemeinbildenden Schulen, in jedem Jahr erst am 1. August beginnen. In diesem Jahr seien es rund 6.000 Euro. So sind insgesamt 295.000 Euro Gebühreneinnahmen zu erwarten, die die Musikschule in die Lage versetze, das hochwertige Bildungsangebot weiterzuführen.

 

Frau Schneider sei bei der angehangenen Liste zum Preisvergleich mit den Städten rundherum aufgefallen, dass es nur in Kamen eine soziale Staffelung gäbe und fragte, ob dies wirklich sonst keine andere Stadt mache.

 

Herr Schröder merkte an, dass Kamen die Einzigen seien, die sich diese Mühe machen. Aus der Praxis kann er sagen, dass dies gut funktioniere und sehr gut angenommen werde.