Sitzung: 23.11.2022 Betriebsausschuss
Vorlage: 131/2022
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Tost führte an, dass für
die Entleerung der insgesamt 130 kleinen Kläranlagen auf dem Stadtgebiet eine
Ausschreibung erfolgen musste, weil der Vertrag abgelaufen ist. Daraus ergibt
sich, dass der Gebührensatz pro cbm von 41,61 € auf 40,98 € sinkt. Dafür steigt
der Betrag für vergebliche Anfahrten von 59,50 € auf 130,90 €. Für die SEK sei
es in den letzten Jahren nicht dazu gekommen, da alle Termine wahrgenommen
wurden.