Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Tost führte an, dass für die Entleerung der insgesamt 130 kleinen Kläranlagen auf dem Stadtgebiet eine Ausschreibung erfolgen musste, weil der Vertrag abgelaufen ist. Daraus ergibt sich, dass der Gebührensatz pro cbm von 41,61 € auf 40,98 € sinkt. Dafür steigt der Betrag für vergebliche Anfahrten von 59,50 € auf 130,90 €. Für die SEK sei es in den letzten Jahren nicht dazu gekommen, da alle Termine wahrgenommen wurden.