Beschluss:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen