Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt,

 

1.      dass der Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen im Bereich der Nordenfeldmark aufgehoben wird.

 

2.      dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 Ka (Nordenfeldmark) aufgehoben wird.

 

3.      dass eine Aufforstungsmaßnahme für den Bereich der bisher geplanten ökologischen Kleingartenanlage durchgeführt wird.

 

4.      dass die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 7 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

 


Herr Liedtke gab einen kurzen Sachstandsbericht und erläuterte die Vorlage.

 

Herr Kühnapfel bedauerte, dass die Kleingartenanlage nicht realisiert werden kann, begrüßte aber die vorgeschlagene Alternative, da Kamen sehr wenig Wald aufweist.

 

Herr Schneider bemängelte, dass die Presse vom Scheitern der Maß­nahme eher berichtet hat, als dass der Rat und der Planungs- und Umweltausschuss informiert wurden. Zudem ist die Errichtung des Gemeinschaftshauses wichtig. Es besteht ausführlicher Informations­bedarf, deshalb sollte dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden.

 

Herr Behrens erklärte, dass das Gemeinschaftshaus in das Gesamt­konzept der ökologischen Kleingartenanlage eingebunden war und für sich alleine nicht förderfähig war. Da das IBA-Projekt aber so nicht mehr möglich ist, ist die Lösung, die Fläche durch einen Wald ökologisch auf­zuwerten, auch im Hinblick auf die bereits verausgabten Fördermittel gut, da sie sonst zurückgezahlt werden müssten.

 

Herr Schneider bat darum, das Gemeinschaftshaus nicht einfach vom Tisch zu fegen. Es wurde damals eine Interessengemeinschaft gegründet. Die Verwaltung sollte die Voraussetzungen für ein Gemeinschaftshaus schaffen.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass kein Beschluss für die Realisierung eines Gemeinschaftshauses existiert. Ziel war die Errichtung einer ökologischen Kleingartenanlage. Zudem wurde bereits mindestens vor einem 3/4 Jahr bekannt gegeben, dass für die Kleingartenanlage trotz intensiver Bemü­hungen keine Interessenten gefunden werden konnten und somit eine Realisierung nicht zu erwarten ist.

 

Herr Ebbinghaus erkundigte sich danach, ob eine herkömmliche Klein­gartenanlage zu teuer sei.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass sich der Bedarf nicht belegen lässt. Eine herkömmliche Kleingartenanlage würde mit höchstens 50 % gefördert, zudem müssten die bereits erhaltenen Fördergelder in Höhe von einer halben Million zurückgezahlt werden.

 

Herr Brandt wies darauf hin, dass das Gemeinschaftshaus als Ersatz für den Abriss des Hauses Funke dienen sollte.

 

Herr Behrens erklärte, man dürfe die finanzielle Belastung für die Stadt Kamen nicht außer acht lassen. Es bestehe kein Bedarf für die Klein­gartenanlage, da die umliegenden Anwohner meist selber Gärten haben.

 

Herr Krause lobte die Stadtverwaltung für ihre Bemühungen Geld zu sparen. Die CDU Fraktion möchte das Thema Kleingartenanlage, speziell auch das Gemeinschaftshaus, jedoch nicht so schnell aufgeben.

 

Herr Goehrke erklärte, bei einer Abwägung zwischen Gemeinschaftshaus und Wald müsse man sich für den Wald entscheiden. Für ein Gemein­schaftshaus kann auch eine andere Lösung gefunden werden.

 

Herr Baudrexl erklärte, man habe nun zwei Entscheidungsalternativen. Das Projekt wird nicht realisiert und die Stadt zahlt eine halbe Million DM Fördermittel zurück, oder man legt im Rahmen der Förderrichtlinien einen Wald an und kann die für den Grunderwerb bereits eingesetzten Förder­mittel behalten.

 

Herr Krause erkundigte sich danach, ob die Fläche gekauft wurde oder im Rahmen einer Erbpacht zur Verfügung steht.

 

Herr Liedtke erklärte, dass die Fläche gekauft wurde.

 

Herr Menken erkundigte sich nach dem möglichen Rückzahlungstermin.

 

Herr Baudrexl antwortete, dass der Fördergeber nicht sofort informiert wurde, da nach Alternativen gesucht wurde. Die Fördermittel müssten jedoch unmittelbar nach einem Scheitern des Gesamtprojektes zurück gezahlt werden.