Beschlussvorschlag:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 17.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2022/23 die Bildung von 16 Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

16

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Eckardt informierte über die Besonderheit zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2022/23 und verwies auf die umfangreiche Begründung der Beschlussvorlage. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht besprochen worden.