Sitzung: 17.02.2022 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 012/2022
Beschlussvorschlag:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 17.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2022/23 die Bildung von 16 Eingangsklassen. Eine
Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangs- klassen |
Diesterwegschule |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
16 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Eckardt
informierte über die Besonderheit zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr
2022/23 und verwies auf die umfangreiche Begründung der Beschlussvorlage. Die
Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht
besprochen worden.