Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beschließt im Haushalt 2022 20.000,00 € für die Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern zu berücksichtigen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt ein Förderprogramm zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern zu erarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung und 37 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Laßen begründete für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den Antrag.

 

Herr Heidler erklärte für seine Fraktion die Ablehnung des Antrages. Als Grund nannte er die soziale Unausgewogenheit. Die Förderung erreiche aufgrund der hohen Anschaffungskosten nur die, die genug Mittel für solch eine Investition hätten. Für Gewerbetreibende gebe es andere Förder­möglich­keiten.

 

Herr Mallitzky verwies darauf, dass diejenigen, die das Lastenrad als Alternative zum Auto nutzen wollten, die Finanzierung durch Aufgabe des Autos decken könnten.

 

Herr Eisenhardt schloss sich der Argumentation von Herrn Mallitzky an. Zudem kritisierte er, dass mit einer solchen Förderung Privateigentum gefördert werde. Er sprach sich dafür aus, andere Maßnahmen im Rahmen des Klima­schutzes zu fördern.

 

Frau Gerdes sprach sich ebenfalls gegen eine Förderung von Privateigen­tum aus städtischen Mitteln aus.

 

Aus Klimaschutzgründen sei eine Förderung positiv zur bewerten, so Frau Lindemann-Opfermann, ansonsten schloss sie sich den kritischen Argumenten ihrer Vorredner an. Mit Blick auf das städtische Lastenfahrrad „Emil“ könne alternativ überlegt werden, weitere städtische Lastenfahrräder anzuschaffen.

 

Frau Klanke verwies auf bereits bestehende Leihangebote für Lasten­fahr­räder, das städtische Lastenfahrrad „Emil“ sei als Testangebot zu sehen.

 

Frau Schaumann sprach sich ebenfalls dagegen aus, weitere städtische Lastenfahrräder anzuschaffen.