Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, den Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zum Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Kamen gem. § 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Mit Blick auf die vorgelegten Pläne kritisierte Frau Lindemann-Opfermann, dass es wenig Raum für Begrünung gebe und fragte nach alternativen Möglichkeiten für Begrünung. Zudem fragte sie, was mit ökologischer Kompensationsmaßnahme gemeint sei.

 

Herr Dr. Liedtke führte aus, dass das Grundstück relativ wenig Raum biete, weshalb keine andere Möglichkeit gesehen werde. Es werde eine vollständige Dachbegrünung geben. Die Details der Planung würden noch thematisiert.

 

Bürgermeisterin Kappen sagte zu, den Vorschlag von Frau Lindemann-Opfermann, zur Einbindung von Photovoltaik in die Dachbegrünung, mitzunehmen.