Sitzung: 09.12.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 148/2021
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 3 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 4 aufgeführten Abwägungsvorschläge
der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;
3.
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka
„Hemsack” mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB. Der Beschluss der
Aufhebung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen