Sitzung: 21.11.2000 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 226/2000
Beschluss:
Den antragstellenden Kinder- und Jugendgruppen werden folgende Beihilfen gem. kommunalem Kinder- und Jugendförderungsplan der Stadt Kamen gewährt:
1. |
Dem Posaunenchor Kamen-Mitte aufgrund des Antrages vom
08.10.2000 |
2.100,00 DM |
2. |
Dem DPSG Kamen aufgrund eines Antrages |
2.500,00 DM |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen