Sitzung: 09.12.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 157/2021
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
- die in der Anlage 4 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(PlanSiG);
- die in der Anlage 5 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB i.V.m. PlanSiG;
- die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
10 Ka-Me „Schimmelstraße“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB. Die
Aufhebung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Die Grenzen des räumlichen Aufhebungsbereiches des Bebauungsplanes sind
in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen