Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

  1. die in der Anlage 4 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den einge­gangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG);

 

  1. die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den einge­gangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. PlanSiG;

 

  1. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me „Schimmelstraße“ mit seiner Be­gründung gem. § 10 BauGB. Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Die Grenzen des räumlichen Aufhebungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beige­fügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen