Sitzung: 05.10.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 133/2021
Herr Kissing verwies auf die
Mitteilungsvorlage.
Herr Dr. Liedtke
ergänzte, dass der Denkmalpflegeplan ein kommunales Handlungsinstrument sei und
als Grundlage für die Anwendung weiterer Instrumente des städtebaulichen
Denkmalschutzes diene, wie bspw. der Denkmalbereichssatzung.
Herr Heidler
befürwortete die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das Gemeindegebiet
der Stadt Kamen. Zugleich betonte Herr Heidler, dass die Wahl des richtigen
Instruments zur Erhaltung der historischen Bausubstanz von hoher Bedeutung sei.
Die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans sei eine gute und solide Grundlage.
Herr Stoltefuß wies
darauf hin, dass es die Pflicht einer Gemeinde sei, eine Denkmalbereichssatzung
zu erlassen. Nachfolgend kritisierte Herr Stoltefuß, die fehlende Kommunikation
zwischen der Stadtverwaltung Kamen, da er auf Anfrage bei der Bürgermeisterin
keine Antwort auf sein Anliegen erhalten habe. Demzufolge habe Herr Stoltefuß
das Gespräch mit der oberen Denkmalschutzbehörde gesucht. Schlussendlich
forderte Herr Stoltefuß die Stadtverwaltung Kamen dazu auf, zeitnah eine Denkmalbereichssatzung
zu erlassen. Er gab des Weiteren den Nutzen eines Denkmalpflegeplans zu
bedenken, daher sei der Erlass einer Denkmalbereichssatzung unabdingbar.
Ergänzend fügte Herr Stoltefuß hinzu, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung
„Innenstadt-Forum“ am 02.10.2021, nicht der Erhalt des historischen Stadtkerns
thematisiert worden sei.
Herr Dr. Liedtke
erwiderte, dass die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans eine Pflichtaufgabe
sei. Der Denkmalpflegeplan sowie die Bestandsanalyse würden die Grundlage für
den Beschluss einer ggf. notwendigen Denkmalbereichssatzung bilden.
Herr Wilhelm
befürwortete das Vorgehen der Stadtverwaltung Kamen und erläuterte nachfolgend
die Stellungnahme des LWL´s.
Im Anschluss erläuterte Herr Stoltefuß wiederholt die positiven Aspekte einer Denkmalbereichssatzung.
Frau Dörlemann
befürwortete die Aufstellung des Denkmalpflegeplans sowie das Vorgehen der
Verwaltung. So sei die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans als Bestandsanalyse
von hoher Bedeutung. Des Weiteren plädierte Frau Dörlemann dafür, die
historische Altstadt zu erhalten.
Herr Kasperidus
begrüßte die Aufstellung des Denkmalpflegeplans. Der Denkmalpflegeplan sei zwar
ein informelles Instrument, bilde aber den Grundstein für den Erlass einer
möglichen Denkmalbereichssatzung.
Herr Fuhrmann
befürwortete die Arbeit sowie das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung Kamen.
Abschließend sprach er sein Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung Kamen
aus. Abbrüche von historischen Gebäuden seien aus unterschiedlichen Gründen
notwendig, begründete Herr Fuhrmann sein Anliegen.
Um 20.00 Uhr verließ Frau Schaumann die Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses.
Der Denkmalpflegeplan sei ein Instrument des städtebaulichen
Denkmalschutzes, für den Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz, ergänzte
Herr Kissing. Anschließend verwies
Herr Kissing auf einen Zeitungsartikel des Hellweger Anzeigers vom 5. Oktober
2021, welcher die Zielkonflikte zwischen dem Denkmalschutz und anderer Belange
verdeutliche: So sei beispielsweise aufgrund der denkmalgeschützten Villa der
Stadtentwässerung Kamen kein größerer und sicherer Kreisverkehr an der
Kreuzung Westicker Straße/ Bahnhofstraße/ Koppelstraße realisierbar gewesen.
Herr Stoltefuß plädierte
erneut für den Erlass einer Denkmalbereichssatzung und wies wiederholt darauf
hin, dass der Denkmalschutz ein Teil der Stadtentwicklung sei.
Herr Kissing
entgegnet auf Herrn Stoltefuß Appell, dass er diesen zu Kenntnis genommen habe.