Herr Kissing verwies auf die Mitteilungsvorlage.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass der Denkmalpflegeplan ein kommunales Handlungsinstrument sei und als Grundlage für die Anwendung weiterer Instrumente des städtebaulichen Denkmalschutzes diene, wie bspw. der Denkmalbereichssatzung.

 

Herr Heidler befürwortete die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das Gemeindegebiet der Stadt Kamen. Zugleich betonte Herr Heidler, dass die Wahl des richtigen Instruments zur Erhaltung der historischen Bausubstanz von hoher Bedeutung sei. Die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans sei eine gute und solide Grundlage.

 

Herr Stoltefuß wies darauf hin, dass es die Pflicht einer Gemeinde sei, eine Denkmalbereichs­satzung zu erlassen. Nachfolgend kritisierte Herr Stoltefuß, die fehlende Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung Kamen, da er auf Anfrage bei der Bürgermeisterin keine Antwort auf sein Anliegen erhalten habe. Demzufolge habe Herr Stoltefuß das Gespräch mit der oberen Denk­malschutzbehörde gesucht. Schlussendlich forderte Herr Stoltefuß die Stadtverwaltung Kamen dazu auf, zeitnah eine Denkmalbereichssatzung zu erlassen. Er gab des Weiteren den Nutzen eines Denkmalpflegeplans zu bedenken, daher sei der Erlass einer Denkmalbereichssatzung unabdingbar. Ergänzend fügte Herr Stoltefuß hinzu, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsveran­staltung „Innenstadt-Forum“ am 02.10.2021, nicht der Erhalt des historischen Stadtkerns themati­siert worden sei.

 

Herr Dr. Liedtke erwiderte, dass die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans eine Pflichtaufgabe sei. Der Denkmalpflegeplan sowie die Bestandsanalyse würden die Grundlage für den Beschluss einer ggf. notwendigen Denkmalbereichssatzung bilden.

 

Herr Wilhelm befürwortete das Vorgehen der Stadtverwaltung Kamen und erläuterte nachfolgend die Stellungnahme des LWL´s.

 

Im Anschluss erläuterte Herr Stoltefuß wiederholt die positiven Aspekte einer Denkmalbereichs­satzung.

 

Frau Dörlemann befürwortete die Aufstellung des Denkmalpflegeplans sowie das Vorgehen der Verwaltung. So sei die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans als Bestandsanalyse von hoher Bedeutung. Des Weiteren plädierte Frau Dörlemann dafür, die historische Altstadt zu erhalten.

 

Herr Kasperidus begrüßte die Aufstellung des Denkmalpflegeplans. Der Denkmalpflegeplan sei zwar ein informelles Instrument, bilde aber den Grundstein für den Erlass einer möglichen Denk­malbereichssatzung.

 

Herr Fuhrmann befürwortete die Arbeit sowie das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung Kamen. Abschließend sprach er sein Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung Kamen aus. Abbrüche von historischen Gebäuden seien aus unterschiedlichen Gründen notwendig, begründete Herr Fuhrmann sein Anliegen.

 

Um 20.00 Uhr verließ Frau Schaumann die Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsaus­schusses.

 

Der Denkmalpflegeplan sei ein Instrument des städtebaulichen Denkmalschutzes, für den Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz, ergänzte Herr Kissing. Anschließend verwies Herr Kissing auf einen Zeitungsartikel des Hellweger Anzeigers vom 5. Oktober 2021, welcher die Zielkonflikte zwischen dem Denkmalschutz und anderer Belange verdeutliche: So sei beispielsweise aufgrund der denkmalgeschützten Villa der Stadtentwässerung Kamen kein größerer und sicherer Kreis­verkehr an der Kreuzung Westicker Straße/ Bahnhofstraße/ Koppelstraße realisierbar gewesen.

 

Herr Stoltefuß plädierte erneut für den Erlass einer Denkmalbereichssatzung und wies wiederholt darauf hin, dass der Denkmalschutz ein Teil der Stadtentwicklung sei.

 

Herr Kissing entgegnet auf Herrn Stoltefuß Appell, dass er diesen zu Kenntnis genommen habe.