Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 135/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 218.960,00 € (184.000,00 € netto) im Produkt 42.01.01/0605.783100 – Heerener Straße - Sportanlage - Erneuerung Laufbahn.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen