Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 218.960,00 € (184.000,00 € netto) im Produkt 42.01.01/0605.783100 – Heerener Straße - Sportanlage - Erneuerung Laufbahn.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen