In dieser Sitzung werde der Entwurf des o.g. kommunalen Förderprogramms eingebracht, erklärte Herr Dr. Liedtke. Die Umsetzung stehe unter Haushaltsvorbehalt. Mittel seien zum Haushalt 2022 durch die Verwaltung angemeldet worden. Detaillierte Informationen seien der Mitteilungsvorlage zu entnehmen.

 

Herr Madeja fragte nach, ob ggf. auf Grundlage des Gründachkatasters eine aktive Ansprache der jeweiligen Eigentümer vorgesehen sei.

 

Die Mittelanmeldung sei zunächst für ca. 20 Einzelprojekte pro Jahr erfolgt, erläuterte Herr Breuer. Ziel sei es, einen Anreiz zu geben und auf diesem Weg Referenzprojekte zu erhalten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing erläuterte Herr Scharschuch, dass der Eigenanteil für ein Standarddachbegrünungspaket für Garagen in Eigenleistung bei entsprechender Bezuschussung durch das kommunale Förderprogramm bei ca. 50 % liegen werde.

 

Herr Sekunde regte an, weitere Programme mit Energieversorgern zu entwickeln und alle In­formationen zu Fördermöglichkeiten in einer „Bauherrenmappe“ gebündelt herauszugeben.

 

Bei einer solchen Bauherrenmappe sehe er das Problem der ständig erforderlichen Aktualisie­rung, entgegnete Herr Scharschuch. Diesbezüglich empfehle er das Fördernavi der Energie­agentur, welches tagesaktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten geben würde. Allerdings werde die Energieagentur bis Ende 2021 abgewickelt. Detailinformationen zum Aufgabenspek­trum der nachfolgenden Organisation seien noch nicht bekannt.

 

Herr Kasperidus befürwortete die Auflage eines kommunalen Förderprogramms zur Dachbe­grünung. Es sei der richtige Weg, um einen Anreiz zu geben. Er sei auf die Resonanz sehr ge­spannt.

 

Herr Behrens merkte an, dass auch begrünte Dächer der Pflege bedürfen würden. Insofern sei eine entsprechende Verpflichtung zur Pflege aufzunehmen. Darüber hinaus seien invasive Pflanzen zu vermeiden. Aus seiner Sicht sei im Vorfeld eine Beratung für die Dachbegrünung zwingend erforderlich.

 

Herr Madeja regte an, das Förderprogramm auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentli­chen.

 

Die Auflage eines derartigen Förderprogramms wurde von Herrn Bierhoff sehr begrüßt. Die Stadt solle mit der Dachbegrünung auf kommunalen Gebäuden (u.a. Pavillon Willy-Brandt-Platz) als gutes Beispiel vorangehen. Er erkundigte sich, welche städtischen Gebäude sich für eine Dachbegrünung eignen würden.

 

Diesbezüglich wies Herr Dr. Liedtke auf den Grundsatzbeschluss des Umwelt- und Klima­schutzausschusses vom 15.11.2018 (Vorlage Nr. 108/2018), wonach die Verwaltung beauftragt wurde, bei Dachsanierungs- u. Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden zu prüfen, ob Dach- und Fassadenbegrünungen bzw. die Installation von Photovoltaikanlagen technisch um­setzbar und wirtschaftlich vertretbar sind. Zudem beinhalte der Beschluss auch, dass die Ver­waltung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Folgekosten auch bei kommunalen Neubauten die Installation von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik prüfe. Beim Pavillon am Willy-Brandt-Platz hätte sich aufgrund der Statik (Dach in Leichtbauweise) und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit keine Dachbegrünung realisieren lassen. Die OGS Friedrich-Ebert-Schule habe aber z.B. ein Gründach erhalten. Dieser Grundsatzbeschluss finde bei allen kommunalen Hochbaumaßnahmen (Sanierung, Umbau, Neubau) Anwendung.