Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines konkreten Maßnahmenprogramms zum Schutz aller von Überschwemmungen und Hochwasser bei Starkregenereignissen durch die Fließgewässer betroffenen Grundstücke beauftragt. Eine Priorisierung ist nach der Höhe der Gefahr und der Anzahl der betroffenen Grundstücke vorzunehmen.

2.    Als Grundlagen für die Erstellung des Maßnahmenprogramms dienen

- die „Hochwasserrisikomangementplanung in NRW“ für Kamen für den Zeitraum 2022 – 2027 und

- die für Kamen relevanten Gefahren- und Risikoarten TEZG Lippe des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

3.   Für die Maßnahmen wird, neben anderen fachlichen Ansätzen, das Konzept der Schwammstadt berücksichtigt.

4.   Mit den Nachbarkommunen und fachlich berührten Aufgabenträgern (z.B. dem Lippeverband) sind die Planungen abzustimmen. 

 


Abstimmungsergebnis: bei 38 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt


Frau Heinrichsen erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

 

Die SPD-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen, so Herr Heidler. Er sprach sich dafür aus, die Thematik an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Seit Jahren würden keine Flächen mehr versiegelt werden.

 

Herr Eisenhardt hielt den Antrag für bürokratisch und unrealistisch, er würde einen restriktiven Umgang befürworten. Daher lehne die CDU-Fraktion den Antrag ab.

 

Die FDP-Fraktion werde den Antrag ablehnen, so Frau Schaumann. Für die daraus resultierende umfangreiche Arbeit der Verwaltung sehe sie keinen zusätzlichen Nutzen.

 

Herr Kissing sehe im Antrag keinen Sachzusammenhang, da die Überschwemmungen nicht durch Fließgewässer entstanden seien. Das Keller vollliefen, würde an bautechnischen Problemen liegen.

 

Frau Dörlemann erinnerte an Punkt 3 im Antrag, dieser solle Berücksichtigung finden. So könnten Folgen von Starkregen vermindert und Bürger geschützt werden.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass die Bezirksregierung für die Maßnahmen zuständig sei. Er verwies zudem auf eine Mitteilungsvorlage des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, eine Beschlussfassung würde daher nicht benötigt werden.

 

Die Beschlussvorschläge des Antrages seien Geschäfte der laufenden Verwaltung, so Herr Eisenhardt.

 

Frau Heinrichsen plädierte dafür, dass die Verwaltung sich zukünftiger intensiver mit der Thematik beschäftigen solle.

 

Herr Heidler hielt die Ausführung von Frau Heinrichsen für unstatthaft.