Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Für die Dachsanierung an dem Gebäude Heerener Straße 205 werden bei der Buchungsstelle 11.06.03/0682.78310 außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen