Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 42.01.01/0651.783100 – Sporthalle Heeren – Sanierung Umkleidebereich -  werden zusätzlich 215.000,00 € für die Erneuerung der Lüftungskanäle und Sicherheitsbe­leuchtung der Sporthalle in Kamen-Heeren überplanmäßig bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen