Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 109/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der
Buchungsstelle 42.01.01/0651.783100 – Sporthalle
Heeren – Sanierung Umkleidebereich - werden zusätzlich 215.000,00
€ für die Erneuerung der Lüftungskanäle und
Sicherheitsbeleuchtung der Sporthalle in Kamen-Heeren überplanmäßig
bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen