Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.  

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kissing verwies auf die vorliegenden Beschlussvorlagen zu den TOPs 2 u. 3, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Nahversorgungszentrums Lünener Straße“ stehen.

Erforderliche Planungsverfahren werden mit diesen Beschlüssen angestoßen und vorangebracht. Diese Verfahren seien erforderlich, um Erweiterung und Umbau eines Vollsortimenters und eines Discounters am Standort zu ermöglichen.

 

Sodann nahm Herr Dr. Liedtke Bezug auf den vorangegangenen Vortrag von Frau Kopischke in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses. Eine wesentliche Grundlage für die Betrachtung stelle das Einzelhandelskonzept der Stadt Kamen dar. Im engen Zusammenhang damit werde zunächst eine Wirkungsanalyse zu diesem Standort erstellt. Ziel sei es, eine bedarfsgerechte Entwicklung an dem Standort herbeizuführen. Der Bereich Lüner Höhe sei der am dichtesten besiedelte Bereich in Kamen. Der Standort von Rewe und Aldi an der Lünener Straße bestehe als Versorgungsbereich in dieser Form sei nunmehr 30 Jahren. Eine zeitgemäße Entwicklung und Neuaufstellung der Einzelhandelsbetriebe werde angestrebt. Der Vorhabenträger Aldi baue für Rewe mit. Die Stadt Kamen wird alle Details mit dem Vorhabenträger vertraglich regeln. So sollen z.B. Regelungen wie eine Dachbegrünung oder die Schaffung von ausreichenden Fahrradabstellplätzen aufgenommen werden. Das Planverfahren werde mit unterschiedlichen Gutachten begleitet (u.a. Verkehrsgutachten, Immissionsgutachten, Gutachten zur städtebaulichen Verträglichkeit). Mit der Wirkungsanalyse sei bereits ein externes Büro beauftragt worden.

Der Flächennutzungsplan, aus dem der Bebauungsplan entwickelt werde, weise ein Sondergebiet aus.

 

Herr Kasperidus begrüßte die Installation einer Dachbegrünung sehr und regte an, auch im Bereich der Parkplätze und im Umfeld Grünflächen anzulegen. Die aufgezeigte Entwicklung an dem Standort, der im Einzelhandelskonzept als bevorzugter Standort benannt sei, werde unterstützt.

 

Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeiten werden sich die Geschäfte von Rewe und Aldi nur begrenzt vergrößern, schätzte Herr Helmken die bauliche Entwicklung ein. Auch mit einer Zunahme der Verkehre sei seiner Meinung nach nicht zu rechnen. Er fragte nach, welche Strategien die Betreiber zur Verstetigung der Standorte geplant hätten (z.B. Rewe Lieferdienst).

 

Einen Lieferdienst biete Rewe schon seit längerer Zeit an, informierte Herr Liedtke. Eine Erweiterung des Sortiments sei nicht vorgesehen. Die Präsentation der Waren erfolge flächiger, es werde ein angenehmeres und zeitgemäßes Umfeld geschaffen. Es sei davon auszugehen, dass ein Parkangebot dem heutigen entspreche. Details, wie z.B. eine überdachte Fahrradabstellanlage oder die Ein- und Ausfahrt zur Lünener Straße seien noch abzuklären.

 

Herr Kissing ergänzte, dass z.B. auch die Gänge zwischen den Regalen breiter würden, damit sich 2 Rollatoren begegnen können.

 

Herr Madeja kritisierte die weitere Flächenversiegelung. Währenddessen würden die Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anlegung eines Gründachs positiv gesehen.

 

Die Entwicklung sei durchaus positiv zu sehen, erklärte Herr Fuhrmann. Die Betrachtung der verkehrlichen Belange sei wichtig. Eine Verbindung für Fahrräder sei bereits vorhanden. Darüber hinaus erkundigte er sich nach den zeitlichen Abläufen.

 

Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass zunächst der Abriss erfolge und sich dann ein Neubau anschließe, der mindestens mit 10 Monaten anzusetzen sei. In der Bauzeit gebe es kein Einzelhandelsangebot an dem Standort.