Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW ermächtigt, bei der Hhst. 900.83100 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (Solidarbeitrag) - eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 85.000,-- DM zu leisten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen