Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begründete erneut den Antrag.

 

Frau Schulze erwiderte, dass man solchen Anfragen grundsätzlich offen gegenüber stehen würde.

Die Entscheidungsbefugnis über diesen Antrag liege jedoch nicht beim Ausschuss. Wenn überhaupt könne eine Entscheidung über den Antrag durch den Rat erfolgen. Die Dienstführung, also die Bürgermeisterin, könne eine Entscheidung über eine Beflaggung neben der rechtlich vorgegebenen Beflaggung, die sich aus der Beflaggungsverordnung des Landes ergibt, treffen.

Informativ wies Frau Schulze darauf hin, dass im Rahmen der Europawo­che ab dem 5. Mai vor dem Rathaus eine zugelassene Kombination aus Europaflagge und Regenbogenflagge gehisst werde.

Die Regenbogenflagge sei in der aktuellen Beflaggungsverordung nicht vorgesehen. Heute könne hierzu also kein Beschluss gefasst werden. Der Vorschlag der Verwaltung sei, dass der Ausschuss ein Votum abgebe, wel­ches an die Bürgermeisterin weitergereicht würde. Frau Schulze bat die Sprecher der Fraktionen, ein entsprechendes Votum abzugeben.

 

Die Sprecher der Fraktionen stimmten dem Antrag einstimmig zu.