Beschluss:

 

Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Frauenförderplan der Stadtverwaltung Kamen für den Zeitraum von 2001 bis 2003.

 

Abstimmungsergebnis: bei 18 Enthaltungen einstimmig angenommen


Frau Dyduch nahm Bezug auf das Landesgleichstellungsgesetz, das vor einem Jahr in Kraft getreten sei und die Grundlage für die Erstellung eines Frauenförderplans geschaffen habe. Da das Gesetz die Gleichstellung von Mann und Frau regele, wäre die Bezeichnung “Gleichstellungsplan“ allerdings zutreffender als “Frauenförderplan“. Der vorgelegte Plan zeige die Ist-Situation auf und formuliere darüber hinaus auch Ziele. Es sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die im Rahmen des Controlling die Umsetzung und Weiterentwicklung der Zielsetzungen des Frauenförder­plans begleite. Natürlich stehe man erst am Anfang des Weges und sollte die Chance nutzen mit dem Instrument “Frauenförderplan“ zu arbeiten, daraus zu lernen und im Interesse der weiblichen und männlichen Be­schäftigten der Stadtverwaltung ein gutes Arbeitsklima zu fördern.

 

Es bestehe sicherlich Einvernehmen darüber, führte Frau Scharrenbach aus, dass die Zahlen über die Beteiligung von Frauen in Führungsposi­tionen, in Gremien und auch bei der Einkommensverteilung sehr ernüch­ternd seien. Der Gesetzgeber habe nach Art. 3 Grundgesetz die Verpflich­tung, dieser Benachteiligung entgegenzuwirken und sie vor allem dort ernst zu nehmen, wo er zuständig sei und auch die Kosten trage. Mit der Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes sei aber wieder in die Zuständigkeit der Kommunen eingegriffen worden. Der Rat der Stadt Kamen hätte zur Lösung dieser Problematik auch kamenspezifische Lösungen finden können.

 

Der Frauenförderplan beinhalte, so Frau Scharrenbach weiter, eine umfangreiche Ist-Darstellung. Es fehlten aber konkrete Maßnahmenvor­schläge, wie ein 50%iger Frauenanteil in der Verwaltung erreicht werden solle. Sie bezweifele stark, dass Arbeitgeber im Interesse des Betriebes Führungspositionen in Teilzeit ausschreiben würden. In diesem Zusam­menhang verwies Frau Scharrenbach auf Seite 11 des Frauenförder­planes, wo deutlich werde, dass in Führungspositionen eine gleichstel­lungsrelevante personelle Änderung in Bezug auf frei werdende Stellen in absehbarer Zeit nicht realisierbar sei. Ferner vermisse sie grundsätzliche Aussagen zur Qualifizierung, z.B. im Bereich eines Nachwuchspools, Aussagen zur Qualifizierung für die Laufbahn des allgemeinen höheren Verwaltungsdienstes und zum Laufbahnwechsel. Außerdem fehlten Ange­bote für bedürfnisorientierte Arbeitszeiten für Frauen, die Familienpflichten wahrzunehmen hätten. Telearbeit sowie Monats- oder Jahresarbeitszeit­konten seien gar nicht angesprochen worden. Die beschriebenen Zielvor­stellungen seien Vereinbarungen und keine Vorgaben wie vom Gesetz­geber gefordert. Konsequenterweise hätten auch die monofunktionalen Arbeitsplätze und die mögliche Umwandlung in Mischarbeitsplätze sowie die Kindernachmittagsbetreuung aufgenommen werden können. Da der Frauenförderplan nach Auffassung der CDU-Fraktion undifferenziert und unvollständig sei, werde sich ihre Fraktion der Stimme enthalten.

 

Frau Schneider bezeichnete das Ergebnis der Analyse im Frauenförder­plan als erschreckend. Dies werde insbesondere am Anteil der Frauen in Führungspositionen deutlich. Nachdenklich mache auch, dass lediglich ein Mann den Erziehungsurlaub in Anspruch nehme. Insofern sei der Plan auch noch kein Gleichstellungsplan. Da die Änderung von Strukturen aber nur langfristig möglich sei, sehe sie auch noch keinen schnellen Lösungs­weg. Die Verwaltung habe sicherlich vermieden, Wege detailliert schrift­lich festzuhalten, da diese dann auch eingehalten werden müssten. Frau Schneider bat abschließend um einen jährlichen Bericht, der vor den Stellenplanberatungen vorgelegt werden sollte. Dieser Bericht sei auch bereits im Gleichstellungsbeirat gefordert worden.

 

Herr Klein fragte, ob bei der Erstellung des Frauenförderplanes die betroffenen Frauen überhaupt gefragt worden seien. Aus mehreren Gesprächen habe er den einheitlichen Tenor mitgenommen, dass zwar gleiche Rechte und Chancen gefordert würden, eine Förderung aufgrund der eigenen Stärke aber nicht erforderlich sei. Der Frauenanteil an der arbeitenden Bevölkerung in Kamen betrage 42 %. Insofern seien die Frauen bei der Stadt mit 44 % bereits überrepräsentiert und eine Ziel­erreichung mit 50 % unrealistisch. Der Anteil an Frauen in Führungs­positionen belaufe sich in der EU auf 5 % und liege in Deutschland bei 3,5 %. Formal sei es richtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städt. Hellmig-Krankenhauses nicht einzubeziehen. Rechnete man die Zahlen allerdings hinzu, so ergäbe sich ein noch wesentlich höherer Frauenanteil. Zum anderen habe die Stadt als Arbeitgeber auch einen sozialen Auftrag. Bei Ausschreibungen müsse natürlich der Grundsatz gelten, den geeignetesten Bewerber bzw. die geeigneteste Bewerberin einzustellen. Bei gleicher Qualifikation sollte jedoch seiner Auffassung nach aus der sozialen Verantwortung heraus dem arbeitslosen allein­verdienenden Familienvater der Vorrang gegeben werden.

 

Bei der CDU-Fraktion bestehe offensichtlich kein Einvernehmen darüber, wie ein Frauenförderplan erstellt werden sollte, sagte Frau Lungen­hausen. Der Plan sei ein Anfang und sollte ernst genommen werden. Aus diesem Grunde sei auch im Gleichstellungsbeirat der jährliche Bericht gefordert worden. Der Plan könne nicht auf der Basis diskutiert werden, dass es in bestimmten Bereichen, z.B. Reinigung, keine Gleichstellung gebe. Es gehe nicht darum, das Vorhandene zu kritisieren, sondern in Zukunft für die Frauen mehr zu erreichen.

 

Frau Dyduch bedauerte die teilweise negative Diskussion, da der Frauen­förderplan erstmalig aufgestellt worden sei und einen breiten Gestaltungs­spielraum zulasse. Es sei falsch, unrealistische Ziele festzuschreiben. Das Gleichstellungsproblem sei nicht kamenspezifisch. Wichtig sei, dass sich in der Einstellung dazu etwas ändere.

 

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz sind für jeweils 3 Jahre konkrete Zielvorgaben zu machen, legte Frau Scharrenbach dar. Im Frauenförder­plan würden der Baubetriebshof und die Feuer- und Rettungswache angeführt, um hier gezielt darauf hinzuarbeiten, den Frauenanteil zu erhöhen. Diese Beispiele seien unpassend, da in den genannten Be­reichen schwere körperliche Arbeit zu leisten sei. Es fehle eine differen­zierte abteilungsspezifische Vorgabe. Die CDU-Fraktion sei sich im Übrigen über das Aussehen eines Frauenförderplanes einig.

 

Frau Jacobsmeier hielt einen Kompromiss für erforderlich. Vielfach sei gesagt worden, auch aus ihrer Fraktion, dass es Verbesserungsvor­schläge gebe. Andererseits sei auch ein Jahresbericht gefordert worden. Da man erst an den Anfängen stehe, seien natürlich auch erst Probleme zu überwinden. In den Jahresberichten werde abzulesen sein, wo Pro­bleme bestünden und Verbesserungen machbar seien.