Beschluss:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt in Absprache mit den Schulleitungen den Bedarf für pandemiebedingte Lernlücken zu ermitteln und diese unter anderem durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme, entsprechend dem in der Begründung angeführten Förderprogramm, zu schließen. Die erforderlichen Förderanträge werden zeitnah gestellt, um zusätzliche außerschulische Betreuung zu ermöglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen und 17 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Vogelsang stellte die Beweggründe und den Antrag kurz vor.

 

Frau Kappen erläuterte, dass das Förderprogramm aus 2020 schon bekannt sei. 2020 sei man eine Woche vor den Sommerferien darüber informiert worden. Somit war eine Umsetzung fast unmöglich. Man habe dann mit Hilfe des FörJu ein Konzept mit den Schulen und den Trägern der OGS entwickelt. Dadurch konnten flexible Hilfsangebote stattfinden. Das neue Förderprogramm stelle die Kommunen vor hohe Hürden, da eine Beantragung recht kompliziert sei und viele Faktoren berücksichtig werden müssten, damit die Kommune überhaupt die Gelder ausgezahlt bekommen würde. Der Eigenanteil von 20 % würde dabei dann keine Rolle spielen, aber dann müsste der Rest durch das Förderprogramm aber abgesichert sein. Auf Grund der hohen Hürden habe man sich entschieden auf eine Beantragung ganz zu verzichten und erneut mit Hilfe des FörJu und den Trägern der OGS Angebote für SchülerInnen mit Bedarf bereitzustellen. Auf Grund der positiven Resonanz aus dem letzten Jahr, erwarte man auch in diesem Jahr flexible Angebote für die SchülerInnen. Auch wenn das Förderprogramm gut gemeint sei, dürfe man aber nicht vergessen wie man die SchülerInnen mit Bedarf richtig erreiche. Dies sei durch außerschulische Maßnahmen sehr schwierig, da alles freiwillig sei und eine hohe Eigenmotivation der SchülerInnen voraussetze. Hilfen sollten deswegen dort angeboten werden, wo sie jeder auch nutzen werde der sie benötige und dies sei ausschließlich in der Schule möglich. Defizite könnten nur so sinnvoll aufgearbeitet werden.

 

Herr Heidler stimmt den Ausführungen von Frau Kappen zu, die SPD-Fraktion befürworte die Vorgehensweise zur Kooperation des FörJu und der Träger der OGS. Die Praxis im letzten Sommer habe gezeigt, dass eine Umsetzung möglich sei, die Hürden des Förderprogrammes für Kommunen aber viel zu hoch und unkalkulierbar seien. Weiterhin stelle man sich die Frage wie Lernlücken ermittelt werden sollen. Selbst den LehrerInnen fehle das Instrument zur Überprüfung aller Schüler, um etwaige Bedarfe feststellen zu können. Dazu wäre viel mehr Personal nötig, was nicht bereitgestellt werden kann und sicherlich auch nicht durch Landesmittel finanziert würde. Es gäbe mittlerweile ähnliche Hilfsprogramme, die alle die gleichen Probleme behandeln würden und ebenfalls an den gleichen Problemen scheitern.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da sie keine Notwendigkeit darin sehe.

 

Frau Glas erklärte, dass sie die genannten Probleme auch sehen würde. Allerdings müssten Ferien auch Ferien bleiben. Sowohl die SchülerInnen als auch die Eltern würden diese Zeit benötigen, um Abstand von den ganzen Anforderungen zu erhalten. Sie finde ebenfalls, dass Hilfen in den Schulalltag integriert werden müssten, damit diese auch die betroffenen SchülerInnen erreichen würden.

 

Herr Mallitzki teilte mit, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf Grund der bereits genannten Probleme und Hinweise ablehne.

 

Frau Dörlemann teilte mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die Auffassungen der Verwaltung stütze und deswegen den Antrag ebenfalls ablehnen werde.

 

Herr Kusber gab zu bedenken, dass eine Freiwilligkeit im Bereich des Sports meist keine Akzeptanz fände und auch dort nur Kinder die Angebote wahrnehmen würden, die bereits regelmäßig an Angeboten teilnehmen würden. Das Angebot würde somit vermutlich wieder die falschen SchülerInnen erreichen.

 

Herr Kleinschnitger informierte darüber, dass er den Antrag begrüße. Es wäre genug Vorlaufzeit, um ein vernünftiges Programm auf die Beine zu stellen und zu bewerben, so dass auch die SchülerInnen angesprochen werden würden, die den Bedarf haben. Er nannte als Beispiel das Modell der Sommerschule in Österreich, die ebenfalls auf Freiwilligkeit basiere, aber eine große Zustimmung fände. Man müsse sich aber Gedanken darüber machen, ob dies nicht nur auf die Stadt Kamen Anwendung fände, sondern eher eine Möglichkeit auf Kreisebene darstellen würde. Immerhin spreche man über einen Fördertopf von 36 Millionen, die es landesweit zu verteilen gebe und sicherlich gut angelegt wären.