Sitzung: 13.04.2021 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 047/2021
Beschluss:
Zu den Sitzungen des
Schul- und Sportausschusses werden unter Berücksichtigung des § 85 Abs. 2 S. 3
Schulgesetz NRW als Vertreter/Vertreterin der Schulen und zur Vertretung der
Interessen des Sportverbandes Kamen e.V. oder der ihm angehörenden Vereine zur
ständigen Beratung wie folgt berufen:
- Der/die Schulleiter/in bzw. dessen Stellvertreter/in der
weiterführenden Schulen.
- Für die Grundschulen benennen die Schulleiter/innen aus ihrer
Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stellvertreterin/einen
Stellvertreter als Vertreter/in aller Grundschulen zur ständigen Beratung.
- Der/die Vorsitzende des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. der/die
Stellvertreter/in.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen