Beschluss:

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und Herrn André Siegel als stellvertretenden sachverständige Bürger im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW zu bestellen.

Rechtsstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen