Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2021/2022 gemäß den Anlagen I - III.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einleitend stellte Frau Kappen die Versorgungslage an Betreuungsplätzen in den Stadtteilen dar und stellte dabei auch einen Bezug zu vorherigen Datenerhebungen her. Demnach habe sich trotz eines stetigen vorausschauenden Platzausbaus in der Kindertagesbetreuung die Versorgungsquote verschlechtert, was damit zu begründen sei, dass die Geburtenrate in Kamen mit zuletzt nahezu 400 Geburten nicht rückläufig sei sondern sogar ansteige.

Zusätzlich gebe es aktuell zahlreiche Zuzüge von Familien, die planerisch kaum zu erfassen seien. Die jeweiligen Bedarfsansprüche müssten ferner innerhalb einer sehr kurzen Vorlaufzeit, die regelmäßig bis zum Eintritt des Rechtsanspruches auf Betreuung nur knapp ein Jahr betrage, erkannt und bewertet werden. Diese Gegebenheiten verdeutlichen auch die Schwierigkeiten einer validen Bedarfsplanung.

 

Anschließend ging Frau Kappen auf die in der Beschlussvorlage benannten Projekte ein. So bestünde bei der Kita „Flohkiste“ -wie bereits unter TOP A5 erläutert- dringender Handlungsbedarf zur Ausgliederung der Kita. Die Mietkostenzuschüsse dafür wären bereits im Zuschussantrag aufgenommen worden. Gleiches gelte auch für die Schaffung weiterer Plätze und die Nutzung des Mietobjektes (Container) an der Südkamener Straße. Diese Zuschüsse würden mit dem Trägersatz eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe beantragt.

Um überhaupt eine Finanzierungsgrundlage für die Kindertagesbetreuung zu schaffen, sei es jedes Jahr zum 15. März erforderlich, die Bedarfsplanung festzustellen und anschließend die Landeszuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu beantragen.