Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen beschließt die gemeinsamen Richtlinien der Jugend­ämter im Kreis Unna (außer Schwerte) für Leistungen gem. §§ 22 und 23 des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch – Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), des Gesetzes zur frühen Bildung Förderung von Kindern (KiBiz) und des Kinderfördergesetzes (KiföG) und be­auftragt die Verwaltung diese rückwirkend ab dem 01.08.2020 anzuwenden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Jugendamtsleiter Herr Gibbels stellte die seit dem 01.08.2020 in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen im Kinderbildungsgesetz – KiBiz vor. In den letzten Monaten hätten zu dem Thema auch verschiedene Abstimmungsgespräche mit den Jugendamtsleitern des Kreises Unna stattgefunden. In diversen Arbeitsgruppen wäre eine erforderlich gewordene Anpassung der kreisweit einheitlichen Richtlinien (mit Ausnahme der Stadt Schwerte) erfolgt. Das kooperativ entstandene Arbeitsergebnis bewertete er als wertvoll und wichtig, auch weil es den Beteiligten ein Stückweit mehr Sicherheit biete.

 

Frau Bartosch wies auf die positiven Veränderungen für die Tagespflegepersonen hin. Sie seien eine Bereicherung für die Angebote in der Kindertagesbetreuung und verdienten eine Aufwertung ihrer Arbeit. Sie stellte für die SPD-Fraktion die Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag in Aussicht.