Sitzung: 09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 020/2021
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen beschließt die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna (außer Schwerte) für Leistungen gem. §§ 22 und 23 des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch – Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), des Gesetzes zur frühen Bildung Förderung von Kindern (KiBiz) und des Kinderfördergesetzes (KiföG) und beauftragt die Verwaltung diese rückwirkend ab dem 01.08.2020 anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der
Jugendamtsleiter Herr Gibbels stellte die seit dem 01.08.2020 in Kraft
getretenen wesentlichen Änderungen im Kinderbildungsgesetz – KiBiz vor. In den
letzten Monaten hätten zu dem Thema auch verschiedene Abstimmungsgespräche mit
den Jugendamtsleitern des Kreises Unna stattgefunden. In diversen
Arbeitsgruppen wäre eine erforderlich gewordene Anpassung der kreisweit
einheitlichen Richtlinien (mit Ausnahme der Stadt Schwerte) erfolgt. Das
kooperativ entstandene Arbeitsergebnis bewertete er als wertvoll und wichtig,
auch weil es den Beteiligten ein Stückweit mehr Sicherheit biete.
Frau Bartosch
wies auf die positiven Veränderungen für die Tagespflegepersonen hin. Sie seien
eine Bereicherung für die Angebote in der Kindertagesbetreuung und verdienten
eine Aufwertung ihrer Arbeit. Sie stellte für die SPD-Fraktion die Zustimmung
zu dem Beschlussvorschlag in Aussicht.