Sitzung: 30.11.2020 Betriebsausschuss
Vorlage: 132/2020
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Tost teilte mit, dass
gemäß der vorlegten Gebührenbedarfsberechnung der Gebührensatz für die
Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen in 2021 40,98 € je
abgefahrenen cbm Grubeninhalts beträgt.
Bezüglich der Vergleichsberechnung zwischen Klärschlammgebühr und
Schmutzwassergebühr wies er darauf hin, dass die Eigentümer einer
Grundstücksentwässerungsanlage neben den Entsorgungskosten auch noch die
Anschaffungs- und Wartungskosten der Anlage tragen müssten.