Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Tost teilte mit, dass gemäß der vorlegten Gebührenbedarfsberechnung der Gebührensatz für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen in 2021 40,98 € je abgefahrenen cbm Grubeninhalts beträgt.

 

Bezüglich der Vergleichsberechnung zwischen Klärschlammgebühr und Schmutzwassergebühr wies er darauf hin, dass die Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage neben den Entsorgungskosten auch noch die Anschaffungs- und Wartungskosten der Anlage tragen müssten.