Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebühren­bedarfsberechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Tost stellte die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagsabwassergebühr für das Jahr 2021 anhand der in der Anlage angefügten Präsentation vor. Hierbei ging er im Wesentlichen auf

 

-       die Kostenstruktur der Kalkulation 2021,

-       die Berechnung des Gesamtgebührenbedarfs,

-       die Verteilung der nicht gedeckten Kosten auf Schmutzwasser und Niederschlagsabwasser sowie die jeweiligen Maßstabseinheiten,

-       die Gebührensätze 2021 sowie deren Entwicklung seit 2012 und

-       die Jahresabwasserkosten eines Musterhaushaltes im Zeitraum 2018 - 2021

 

ein.

 

Demnach ergebe sich aus der vorgelegten Gebührenkalkulation für den Normalgebührenzahler in 2021 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,98 € je Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser. Hiervon müssten Verbandsmitglieder 1,52 € je cbm und Direkteinleiter 1,46 € je cbm anteilig zahlen.

 

Die Niederschlagsabwassergebühr betrage für den Normalgebührenzahler in 2021 1,68 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche. Diese unterteile sich wiederum auf 1,18 € je m² für Verbandsmitglieder und 0,50 € je m² für Direkteinleiter.

 

Herrn Kissing interessierte, was unter einem Direkteinleiter zu verstehen und wie groß derzeit die Veranlagungsfläche für Direkteinleiter bei der Niederschlagsabwassergebühr sei.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass Direkteinleiter unmittelbar in die Verbandsanlagen des Lippeverbandes entwässern, ohne dass hierfür ein städtischer Kanal in Anspruch genommen werden muss. Insofern müssten die Direkteinleiter nur eine anteilige Gebühr für die Kosten zahlen, die durch den Lippeverband an die Stadtentwässerung weitergegeben werden.

Die Veranlagungsfläche für Direkteinleiter betrage derzeit lediglich ca. 30.000 m².