Sitzung: 30.11.2020 Betriebsausschuss
Vorlage: 131/2020
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Tost stellte die
Gebührenkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagsabwassergebühr für
das Jahr 2021 anhand der in der Anlage angefügten Präsentation vor. Hierbei
ging er im Wesentlichen auf
- die Kostenstruktur der Kalkulation 2021,
- die Berechnung des
Gesamtgebührenbedarfs,
- die Verteilung der nicht gedeckten
Kosten auf Schmutzwasser und Niederschlagsabwasser sowie die jeweiligen
Maßstabseinheiten,
- die Gebührensätze 2021 sowie deren
Entwicklung seit 2012 und
- die Jahresabwasserkosten eines
Musterhaushaltes im Zeitraum 2018 - 2021
ein.
Demnach ergebe sich aus der vorgelegten Gebührenkalkulation für den
Normalgebührenzahler in 2021 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,98 € je
Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser. Hiervon müssten Verbandsmitglieder 1,52 €
je cbm und Direkteinleiter 1,46 € je cbm anteilig zahlen.
Die Niederschlagsabwassergebühr betrage für den Normalgebührenzahler in
2021 1,68 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche. Diese unterteile sich
wiederum auf 1,18 € je m² für Verbandsmitglieder und 0,50 € je m² für
Direkteinleiter.
Herrn Kissing interessierte,
was unter einem Direkteinleiter zu verstehen und wie groß derzeit die
Veranlagungsfläche für Direkteinleiter bei der Niederschlagsabwassergebühr sei.
Herr Neuhaus erklärte, dass
Direkteinleiter unmittelbar in die Verbandsanlagen des Lippeverbandes
entwässern, ohne dass hierfür ein städtischer Kanal in Anspruch genommen werden
muss. Insofern müssten die Direkteinleiter nur eine anteilige Gebühr für die
Kosten zahlen, die durch den Lippeverband an die Stadtentwässerung
weitergegeben werden.
Die Veranlagungsfläche für Direkteinleiter betrage derzeit lediglich ca.
30.000 m².