Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2020 - 2024.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Frau Dörlemann bedankte sich für die frühzeitige Übersendung des Wirtschaftsplanes. Diese Vorgehensweise habe den Ausschussmitgliedern die Vorbereitung auf die Ausschusssitzung erleichtert.

 

Herr Tost erläuterte anhand der in der Anlage angefügten Präsentation den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021. Im Rahmen der Präsentation ging er auf die 

 

-       die geplanten Investitionen in 2021,

-       die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan,

-       die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan,

-       die Entwicklung des Verhältnisses des Eigenkapitals zum Fremdkapital,

-       und die Stellenübersicht 2021

 

ein.

 

Bei den geplanten Investitionen hob Herr Tost die Beschaffung eines zweiten Kanalspülwagens in 2021 hervor. Die Ersatzbeschaffung des gegenwärtigen Kanalspülwagens erfolge noch im Jahr 2020 und stünde kurz bevor. Im Jahr 2020 sei darüber hinaus bereits ein Sinkkastenreinigungsfahrzeug beschafft worden, welches den Ausschussmitgliedern des vorangegangenen Betriebsausschusses im August in der Straße „Im Haferfeld“ vorgeführt wurde. Herr Tost bedankte sich nochmals bei dem Ratsmitglied Herrn Eckhardt, dass er sein Grundstück für die Vorführung zur Verfügung gestellt hat.

 

Bezüglich der Sanierung der alten Villa der Stadtentwässerung wies er darauf hin, dass der Bau eines Außenfahrstuhles erforderlich sei, um zukünftig wie bei anderen städtischen Gebäuden einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

 

Zur neuen Fahrzeughalle teilte er mit, dass die Errichtung aufgrund des vergrößerten Fahrzeugbestandes nötig geworden sei. Die Fahrzeughalle erhalte darüber hinaus auch einen Mitarbeitertrakt mit einem sogenannten Schwarz-Weiß-Bereich, um den hohen hygienischen Anforderungen im Abwasserwesen gerecht zu werden.

 

Bei den Ausführungen zum Erfolgsplan wies er auf die positive Entwicklung des Jahresüberschusses hin. Demnach sei für 2021 ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.308.500 € geplant.

 

Herr Helmken fragte, weshalb die Anschaffung eines zweiten Kanalspülwagens erforderlich sei. Ihn interessierte, ob der Grund hierfür ein marodes Kanalnetz oder eine höhere Anzahl an turnusmäßigen Spülungen der Kanäle sei.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass die TV-Inspektionen seit Anfang 2019 durch die Anschaffung eines eigenen TV-Inspektionsfahrzeugs in Eigenregie durchgeführt werden. Für die Durchführung von TV-Inspektionen seien jedoch zusätzliche Spülungen mit dem Kanalspülwagen erforderlich, weshalb das Fahrzeug in dieser Zeit nicht für turnusmäßige Spülungen zur Verfügung stünde. Darüber hinaus sei das Fahrzeug auch zuvor schon über die Maße in Anspruch genommen worden. Die Anschaffung eines zweiten Kanalspülwagens sei daher wirtschaftlich sinnvoll.   

 

Herr Kasperidus befürwortete die Anschaffung eines zweiten Kanalspülwagens und bat um Auskunft, ob es Berechnungen zu eventuellen Ersparnissen durch die zusätzliche Beschaffung geben würde.

Herr Tost entgegnete, dass sich zu eventuellen Ersparnissen nur schwer eine Aussage treffen lasse, weil die tatsächliche Inanspruchnahme eines Drittanbieters in diesem Zusammenhang nur schwer abschätzbar sei.

 

Herr Kissing erkundigte sich, wie der aktuelle Bearbeitungsstand der geplanten Kanalbaumaßnahme „Hohes Feld“ sei und welche Auszahlungen hierfür bereits getätigt worden seien. Des Weiteren wollte er wissen, ob es bei der Kanalbaumaßnahme „Im Telgei“ Berührungspunkte mit der angrenzenden Stadt Dortmund gäbe.

 

Herr Neuhaus berichtete, dass bei der Kanalbaumaßnahme „Hohes Feld“ bisher keine Bautätigkeit aufgenommen werden konnte, da die hierfür benötigten Grundstücksteile noch nicht abschließend erworben werden konnten. Die bisher geleisteten Auszahlungen seien unter anderem auf die Erstellung von Plänen und Gutachten zurückzuführen.

 

Zur Kanalbaumaßnahme „Im Telgei“ wurde mitgeteilt, dass die Stadt Dortmund nach derzeitigem Stand nicht an der Kanalbaumaßnahme beteiligt werden müsse.

 

Auf die Frage von Herrn Kissing, ob es im Vergleich gegenüber dem Wirtschaftsplan des Vorjahres wesentliche Änderungen bzw. neue Kanalbaumaßnahmen geben würde, erläuterte Herr Neuhaus, dass aufgrund festgestellter Schäden durch TV-Inspektionen die Kanalbaumaßnahmen „Gustav-Hertz-Straße“ und „Händelstraße“ neu im Wirtschaftsplan 2021 aufgenommen worden seien. 

 

Herr Fleißig äußerte sich in seiner Funktion als Beschäftigtenvertreter für die Mitarbeiter/-innen der Stadtentwässerung. Er führte aus, dass gemäß der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW am 19.11.2020 für die im Wirtschaftsplan 2021 vorgelegte Stellenübersicht ein Anhörungsverfahren mit dem Personalrat der Stadt Kamen durchgeführt worden sei. Der Personalrat begrüße, dass ein Teil der Aufgaben wieder in Eigenregie mit eigenem Personal erbracht werde. Auch die Aufhebung der Personalunion der technischen Betriebsleitung der Stadtentwässerung mit der Gruppenleitung der Gruppe 60.1 - Straßenbau der Stadt Kamen würde der Personalrat befürworten. Insgesamt sei die vorgelegte Stellenübersicht zustimmend zur Kenntnis genommen worden.  

 

Herrn Eisenhardt interessierte, warum die Stellen der aktuellen Kanalspülwagenfahrer nur mit der Entgeltgruppe 5 in der Stellenübersicht ausgewiesen seien.

 

Herr Tost erwiderte, dass die Systematik der Tarifvertrages TVöD derzeit leider keine höhere Eingruppierung zulasse. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 erfordere demnach den Abschluss eines bestimmten Ausbildungsberufes, den die derzeit eingesetzten Kollegen nicht erlernt hätten.

 

Herr Neuhaus ergänzte, dass es sich hierbei um den Ausbildungsberuf „Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ handele.    

 

Herr Helmken wollte wissen, welche Aufgaben die in 2021 zu besetzende Ingenieurstelle beinhalte.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass der/die neue Ingenieur/in die gegenwärtigen Ingenieure bei ihrer Aufgabenerledigung entlasten soll. Der Schwerpunkt liege im Bereich des Kanalneubaus bzw. der Kanalerneuerung.