Sitzung: 23.11.2020 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: 123/2020
Beschluss:
Gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. mit § 66
Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c
Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
Gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d werden die Wahlen der Vertretung der Stadt Kamen
sowie der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder
vom 13. September 2020 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen wurden nicht erhoben. Da auch die von Amts wegen durchgeführte Prüfung zu dem Ergebnis kam, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a-c KWahlG NRW aufgeführten Fälle vorliegt, sind die Wahlen gem. § 40 Abs. 1 Buchst. d KWahlG NRW für gültig zu erklären.