Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Peppmeier erläuterte, dass die Genehmigung anlassbezogen auf die Veranstaltungen „Stadtleuchten“ und „Adventsmarkt“ gerichtet seien. Die Rückmeldungen zu der Veranstaltung „Stadtleuchten“ sei von den Händlern, Gastronomen und Besuchern sehr positiv gewesen, dies könne ein Format für die Zukunft seien.

 

Herr Heidler merkte an, dass maßvoll mit den verkaufsoffenen Sonntagen umgegangen werde, er lobte zudem die Veranstaltung „Stadtleuchten“ und dankte dafür den zuständigen Mitarbeitern.