Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse:

a     Pflichtausschüsse

-         Haupt- und Finanzausschuss
-         Wahlprüfungsausschuss

-         Rechnungsprüfungsausschuss
-         Betriebsausschuss
-         Jugendhilfeausschuss

-         Integrationsrat

 

b     freiwillige Ausschüsse

-         Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss

-         Mobilitäts- und Verkehrsausschuss

-         Umwelt- und Klimaschutzausschuss

-         Kulturausschuss

-         Wirtschaftsausschuss

-         Partnerschaftsausschuss

-         Schul- und Sportausschuss

-         Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss

 

 

2.    Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung werden den Ausschüssen folgende Aufgaben übertragen:

 

-    die in der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung beschriebenen Aufgaben

 

     Ausschuss: Betriebsausschuss

 

-       sich aus dem Denkmalschutz ergebenden Aufgaben einschließlich der Entscheidung über und die Berufung von Beauftragten für die Denkmalpflege gemäß § 24 Denkmalschutzgesetz

 

Ausschuss: Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss

 

-    die Verfügung über Gemeindevermögen und die Veräußerung und Belastung von Grundstücken einschließlich der Bestellung von Erbbaurechten ab 100.000,00 Euro

 

Ausschuss: Wirtschaftsausschuss

 

-       die Beratung von Klima- und ökologisch relevanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutzkonzept, Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer Frei- und Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichs­flächenmanagement, Baumschutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz- und Altlasten­belangen

 

Ausschuss: Umwelt- und Klimaschutzausschuss

 

3.    Der Rat bildet einen Ältestenrat gem. § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung für die Stadt Kamen.

 

4.    Der Rat bildet folgenden Beirat:

       - Gleichstellungsbeirat


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Heidler merkte an, dass Absprache der Fraktionen gewesen sei, die Aufgabe der Verfügung über Gemeindevermögen und die Veräußerung und Belastung von Grundstücken einschließlich der Bestellung von Erbbaurechten ab 100.000 Euro nicht an den Wirtschaftsausschuss sondern an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden sollte. Damit solle die Teilnahme der sachkundigen Bürger im Wirtschaftsausschuss eröffnet werden.

 

Die Bürgermeisterin antwortete, dass trotz einer Teilnahme von sachkundigen Bürger die Aufgaben weiterhin dem Wirtschaftsausschuss übertragen werden können.

 

Herr Kobus fragte nach den Gründen der Zusammensetzung der Ausschüsse und nach dem Wegfall des Behindertenbeirates.

 

Herr Heidler erläuterte, dass es in der letzten Wahlperiode bei den Planungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten eine große Fülle an Themen gegeben habe und dies zu langen Ausschusssitzungen geführt habe. Daher habe man sich nun für eine Splitterung der Ausschüsse entschieden. Den Behindertenbeirat habe man in den Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss integriert, um diesen weiter aufzuwerten. Auch hier würden die Sachverständigen der Behindertenvereine vertreten sein, so dass dies nicht zu einer Qualitätsminderung führe.