Die Bürgermeisterin verpflichtete die stellvertretenden Bürgermeister, die Ortsvorsteher sowie alle Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Ge­setze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.