Sitzung: 18.06.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 062/2020
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Kamen beauftragt seine Vertreter in den Gremien seiner Beteiligungsgesellschaften (GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna (WFG)) der Veräußerung seiner mittelbaren Anteile an der TECHNOPARK KAMEN GmbH zuzustimmen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Anschluss das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Stalz äußerte sein Bedauern über den Austritt der WFG als Gesellschafter, da die WFG ein wichtiges Bindeglied für den gesamten Kreis sei. Er kritisierte das Kirchturmdenken der Kommunen.
Er befürchtete, dass der Austritt der WFG als Gesellschafter bei der Beteiligung an Förderungen beispielsweise durch das in Kürze vom Kreistag zu beschließenden regionalen Entwicklungskonzept ein Nachteil für die TECHNOPARK KAMEN GmbH sein könne.
Frau Peppmeier entgegnete, dass eine gute Zusammenarbeit mit der WFG, beispielsweise im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen, unabhängig von der Gesellschaftsbeteiligung praktiziert werde. Sie wies darauf hin, dass aktuell die WFG plane die Technozentren im Kreis zu den Förderprojekten zum Kohle-Struktur-Gesetz aktiv zu beraten.
Sie gab zu bedenken, dass der Verlustausgleich seit über 25 Jahren allein durch die Stadt Kamen getragen werde. Eine Kooperationsvereinbarung mit der WFG zur Zusammenarbeit in Projekten sei bereits abgeschlossen.
Herr Heidler zeigte auf, dass durch die alleinige Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch der Anspruch bestehe über die Zielsetzung der Gesellschaft zu entscheiden. Die Zusammenarbeit im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen schaffe mehr Transparenz.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft, indem auch der Geschäftsführer der WFG vertreten sei, habe die Thematik seit geraumer Zeit diskutiert und zugestimmt.
Bürgermeisterin Kappen hob abschließend hervor, dass die Stadt Kamen weiterhin an der WFG beteiligt sei.