Sitzung: 18.06.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 060/2020
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Kamen beauftragt die von ihm entsandten Mitglieder der
GSW-Gesellschafterversammlung nachfolgende Beschlüsse in Anlehnung an die
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 15.06.2020 zu fassen:
a) Unmittelbare Beteiligung
1.
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beteiligt sich an
der Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) (oder eine ähnliche
Firmierung) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer
Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €. Soweit der Betrag der Einlage
nicht ausgeschöpft ist, kann die GSW in dieser Höhe für einen vorübergehenden
Zeitraum auch ein Gesellschafterdarlehen ausreichen oder eine
Haftungsübernahmeerklärung (z. B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung z. B.
einer Fremdfinanzierung abgeben. Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend
verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der TWS zu 100 % gehaltenen
Komplementärgesellschaft Trianel Wind und Solar
Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung) mit einem Stammkapital
von 25.000,- €.
2. Die TWS tritt ihrerseits bis Ende 2030 weiteren Gesellschaften bei oder
erwirbt bzw. gründet weitere Unternehmen oder Beteiligungen, sofern in diesen
Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des
Gesellschaftsvertrages der TWS in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten
Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss in Anlage 1 beigefügt ist. Mit der
Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die TWS werden zugleich
weitere mittelbare Beteiligungen der GSW begründet. Einer Veräußerung dieser
Unternehmen/Beteiligungen wird nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der TWS
in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt. Hiermit
entfällt dann auch die entsprechende mittelbare Beteiligung der GSW;
3. Die Geschäftsführung der GSW soll in die Gesellschafterversammlung der
TWS entsandt werden. Der Geschäftsführer wird bestimmt, die Rechte und
Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der TWS wahrzunehmen;
4. Es sollen sämtliche zur Umsetzung notwendige Vereinbarungen
abgeschlossen oder in diesbezüglich bestehende eingetreten werden, soweit sie
im Rahmen dieser unmittelbaren Beteiligung bzw. Veräußerung erforderlich sind.
b) Mittelbare Beteiligung
1. Die GSW beteiligt sich mittelbar über die Trianel GmbH (Trianel), an
der die GSW mit einem Anteil in Höhe von zurzeit 0,83 % beteiligt ist, an der
TWS. Die Trianel beabsichtigt, eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist
an der TWS mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 3 Mio. €. Für die GSW
entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der TWS in Höhe von bis zu
24.900,- €. Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die
mittelbare Beteiligung über die Trianel an der von der TWS zu 100% gehaltenen
Komplementärgesellschaft Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH (oder einer
ähnlichen Firmierung) mit einem Stammkapital von 25.000,- €.
2. Die TWS tritt ihrerseits über die mittelbare Beteiligung der GSW über
die Trianel bis Ende 2030 weiteren Gesellschaften bei oder erwirbt bzw. gründet
weitere Unternehmen oder Beteiligungen, sofern in diesen Gesellschaften
Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des Gesellschaftsvertrages
der TWS in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung festgeschriebenen
Kriterienkatalog erfüllen, der in Anlage 1 wurde. Einer Veräußerung dieser
Unternehmen/Beteiligungen wird nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der TWS
in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt. Hiermit
entfällt dann auch die entsprechende mittelbare Beteiligung der GSW über die
Trianel;
3. Es sollen sämtliche zur Umsetzung notwendige Vereinbarungen
abgeschlossen oder in diesbezüglich bestehende eingetreten werden, soweit sie
im Rahmen dieser mittelbaren Beteiligung über die Trianel erforderlich sind.
- Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle zur Umsetzung
der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen
vorzunehmen.
- Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse das
kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen