Beschluss:

 

1.    Den in Anlage 1 vorgelegten dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der UKBS wird zuge­stimmt; die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der UKBS werden beauftragt, ent­sprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

2.    Den in Anlage 3 vorgelegten dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der WFG wird zuge­stimmt; die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der WFG werden beauftragt, ent­sprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

3.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchzu­führen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Bürgermeisterin Kappen gab eine einführende Erläuterung zum Beschluss.

 

Herr Grosch äußerte sich kritisch zur Formulierung des Gesellschafts­ver­trages, die die UKBS als gewerbliches Unternehmen klassifiziere, das nach den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit arbeite.

 

Die Bürgermeisterin erläuterte die Notwendigkeit der Formulierung, damit u.a. Investitionen getätigt werden könnten. Es gehe nicht darum Gewinne auszuschütten.

 

Herr Heidler verwies auf den steuerlichen Vorteil, welcher in der Begrün­dung erläutert werde.

 

Herr Eisenhardt erläuterte, dass es sich um eine Gesellschaft nach HGB handele und nicht um eine öffentlich rechtliche.

Die Einbringung in eine Holding sei zu diskutieren. Die habe Vorteile, müsse aber auch transparent bleiben. Er bat um einen Bericht im zustän­digen Ausschuss.

 

Bürgermeisterin Kappen stellte zur umfassenden Information in Aussicht den Geschäftsführer der UKBS für einen Bericht im Ausschuss einzuladen.