Sitzung: 18.06.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 059/2020
Beschluss:
1.
Den in Anlage 1 vorgelegten dargestellten Änderungen des
Gesellschaftsvertrags der UKBS wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Kamen
in den Gremien der UKBS werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen
zuzustimmen.
2.
Den in Anlage 3 vorgelegten dargestellten Änderungen des
Gesellschaftsvertrags der WFG wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Kamen
in den Gremien der WFG werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen
zuzustimmen.
3.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Bürgermeisterin Kappen gab eine einführende Erläuterung zum Beschluss.
Herr Grosch äußerte sich kritisch zur Formulierung des Gesellschaftsvertrages, die die UKBS als gewerbliches Unternehmen klassifiziere, das nach den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit arbeite.
Die Bürgermeisterin erläuterte die Notwendigkeit der Formulierung, damit u.a. Investitionen getätigt werden könnten. Es gehe nicht darum Gewinne auszuschütten.
Herr Heidler verwies auf den steuerlichen Vorteil, welcher in der Begründung erläutert werde.
Herr Eisenhardt erläuterte, dass es sich um eine Gesellschaft nach HGB handele und nicht um eine öffentlich rechtliche.
Die Einbringung in eine Holding sei zu diskutieren. Die habe Vorteile, müsse aber auch transparent bleiben. Er bat um einen Bericht im zuständigen Ausschuss.
Bürgermeisterin Kappen stellte zur umfassenden Information in Aussicht den Geschäftsführer der UKBS für einen Bericht im Ausschuss einzuladen.