TOP Ö 13: Unmittelbare Beteiligung der GSW an der Trianel Wind und Solar Gesellschaft sowie weitere mittelbare Beteiligung an der Komplementär-GmbH und an Projektgesellschaften („Vorratsbeschluss“) und Mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH ander Trianel Wind und Solar Gesellschaft sowie weitere mittelbare Beteiligung an der Komplementär-GmbH und an Projektgesellschaften („Vorratsbeschluss“)