Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2019 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2019 von 3.992.807,42 € wird in Höhe von 389.302,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.603.505,42 € auf das Wirtschaftsjahr 2020 vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Ruhl, Wirtschaftsprüferin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, bedankte sich für die Einladung und stellte die Jahresabschlussprüfung 2019 der Stadtentwässerung anhand einer Präsentation vor, die dem Anhang entnommen werden kann.

 

Die Präsentation unterteilte sich in:

 

  1. Auftrag und Prüfung

 

  1. Wesentliche Prüfungsfeststellungen

 

  1. Prüfungsergebnis

 

Frau Ruhl erläuterte, dass die Prüfung im Zeitraum vom Anfang März bis zum 11. Mai stattfand. Aufgrund des Coronavirus erfolgte die Prüfung nicht physisch vor Ort, sondern wurde mit Hilfe eines Datenübertragungstools komplett digital durchgeführt. Frau Ruhl hob hervor, dass die Prüfung trotz der schwierigen äußeren Umstände ohne Probleme abgeschlossen werden konnte.

 

Unter dem Punkt „Auftrag und Prüfung“ erklärte Frau Ruhl, welche Vorschriften und Prüfungsansätze für die Prüfung zugrunde gelegt wurden. Hieraus resultierten wiederum bestimmte Prüfungsschwerpunkte.

 

Bei den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl zunächst auf die Aussagen des Lageberichts zur Ertragslage und zum Prognosebericht ein. Sie wies darauf hin, dass die Auswirkungen der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen aus der Corona-Pandemie von der Betriebsleitung derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden können, jedoch aufgrund der Gebührenfinanzierung Liquiditätsengpässe nicht zu erwarten seien. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses seien keine Bauverzögerungen bekannt gewesen.

 

Die Prüfung habe ergeben, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss würde unter Beachtung der Grundsätze der Eigenbetriebsverordnung NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung vermitteln. Die Darstellung der Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht werde seitens der Wirtschaftsprüfer für zutreffend gehalten. Es seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße der Betriebsleitung oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt worden. Auch die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr. 1 HGrG habe keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung waren.

 

Aufgrund dieser Feststellungen wurde am 11. Mai für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den dazugehörigen Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Herr Eckhardt bedankte sich bei Frau Ruhl für die ausführliche Präsentation und sprach den Mitarbeitern der Stadtentwässerung insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.

 

Herr Diederichs-Späh schloss sich dem Dank an und bat um Auskunft, was unter den im Bestätigungsvermerk wiederholt genannten Kontrollsystemen zu verstehen sei und weshalb in der Prognose im Lagebericht trotz eines zu erwartenden sinkenden kalkulatorischen Zinssatzes mit 4,2 Mio. € für 2020 gegenüber 2019 ein noch höheres Jahresergebnis prognostiziert wird. Des Weiteren merkte er an, dass er für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen den empfohlenen Zinssatz der Gemeindeprüfungsanstalt in Höhe von 5,74 % für angemessener halten würde.

 

Frau Ruhl nannte als Beispiel für die Kontrollsysteme die Liquiditätsplanung. Sie erklärte, dass im Rahmen der Prüfung auch verschiedene Prozessabläufe bei der Stadtentwässerung überprüft werden.

 

Anmerkung der kaufmännischen Betriebsführung zum prognostizierten Jahresergebnis 2020:

 

Aufgrund der zu erwartenden Aktivierung von Anlagevermögen (u. a. Nordring) wird das zu verzinsende Kapital in 2020 voraussichtlich steigen, sodass in der Gebührenkalkulation 2020 trotz eines sinkenden kalkulatorischen Zinssatzes ein höherer Aufwand für kalkulatorische Zinsen eingeplant wurde. Darüber hinaus wurde ein höherer Aufwand für kalkulatorische Abschreibungen geplant, welcher ebenfalls aus der o. g. Aktivierung sowie aus steigenden Indizes resultiert. Hierdurch steigen die im Rahmen der Gebührenkalkulation zu deckenden Kosten, was wiederum zu höheren Gebührenerlösen in 2020 führt. Es wird daher mit einem höheren Jahresüberschuss gegenüber 2019 gerechnet wird. Da die Maßstabseinheiten gegenüber 2019 gestiegen sind, war trotz höherer zu deckender Kosten keine Gebührenerhöhung für 2020 erforderlich.

 

Herr Tost führte aus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen wie in den vorangegangen Jahren der rechtlich maximal zulässige kalkulatorische Zinssatz zugrunde gelegt wurde. 

 

Herr Kasperidus hob hervor, dass trotz der Erhöhung des Personalbestandes von sieben auf dreizehn Mitarbeiter ein gutes Ergebnis erzielt worden sei. Er wies darauf hin, dass der Lagebericht auch für die Zukunft eine positive Entwicklung aufzeige.

 

Herr Diederichs-Späh fragte, weshalb im Anhang zum Jahresabschluss mehrere Anlagen im Bau nur mit einem geringen oder gar keinem Betrag ausgewiesen werden. Ihn interessierte, ob bei diesen Anlagen in absehbarer Zeit noch mit einer Bautätigkeit zu rechnen sei.

 

Herr Tost sagte eine Überprüfung der jeweiligen Anlagen im Bau zu.