Sitzung: 25.05.2020 Betriebsausschuss
Vorlage: 044/2020
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss
und den Lagebericht zum 31.12.2019 in der vorliegenden Form fest.
- Der Jahresgewinn 2019 von 3.992.807,42 €
wird in Höhe von 389.302,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und
der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.603.505,42 € auf das Wirtschaftsjahr
2020 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Ruhl, Wirtschaftsprüferin der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, bedankte sich für die
Einladung und stellte die Jahresabschlussprüfung 2019 der Stadtentwässerung
anhand einer Präsentation vor, die dem Anhang entnommen werden kann.
Die Präsentation
unterteilte sich in:
- Auftrag und Prüfung
- Wesentliche Prüfungsfeststellungen
- Prüfungsergebnis
Frau Ruhl
erläuterte, dass die Prüfung im Zeitraum vom Anfang März bis zum 11. Mai
stattfand. Aufgrund des Coronavirus erfolgte die Prüfung nicht physisch vor
Ort, sondern wurde mit Hilfe eines Datenübertragungstools komplett digital
durchgeführt. Frau Ruhl hob hervor, dass die Prüfung trotz der schwierigen
äußeren Umstände ohne Probleme abgeschlossen werden konnte.
Unter dem Punkt
„Auftrag und Prüfung“ erklärte Frau Ruhl, welche Vorschriften und
Prüfungsansätze für die Prüfung zugrunde gelegt wurden. Hieraus resultierten
wiederum bestimmte Prüfungsschwerpunkte.
Bei den
wesentlichen Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl zunächst auf die Aussagen
des Lageberichts zur Ertragslage und zum Prognosebericht ein. Sie wies darauf
hin, dass die Auswirkungen der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen aus der
Corona-Pandemie von der Betriebsleitung derzeit nicht abschließend eingeschätzt
werden können, jedoch aufgrund der Gebührenfinanzierung Liquiditätsengpässe
nicht zu erwarten seien. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
seien keine Bauverzögerungen bekannt gewesen.
Die Prüfung habe
ergeben, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der
Jahresabschluss würde unter Beachtung der Grundsätze der
Eigenbetriebsverordnung NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung vermitteln.
Die Darstellung der Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen
Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht werde seitens der
Wirtschaftsprüfer für zutreffend gehalten. Es seien keine Unrichtigkeiten und
Verstöße der Betriebsleitung oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung
festgestellt worden. Auch die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr. 1
HGrG habe keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung waren.
Aufgrund dieser
Feststellungen wurde am 11. Mai für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
und den dazugehörigen Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt.
Herr Eckhardt bedankte sich bei Frau Ruhl
für die ausführliche Präsentation und sprach den Mitarbeitern der
Stadtentwässerung insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seinen
Dank für die geleistete Arbeit aus.
Herr Diederichs-Späh schloss sich dem Dank
an und bat um Auskunft, was unter den im Bestätigungsvermerk wiederholt
genannten Kontrollsystemen zu verstehen sei und weshalb in der Prognose im
Lagebericht trotz eines zu erwartenden sinkenden kalkulatorischen Zinssatzes
mit 4,2 Mio. € für 2020 gegenüber 2019 ein noch höheres Jahresergebnis
prognostiziert wird. Des Weiteren merkte er an, dass er für die Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen den empfohlenen Zinssatz der Gemeindeprüfungsanstalt in
Höhe von 5,74 % für angemessener halten würde.
Frau Ruhl nannte als Beispiel für die
Kontrollsysteme die Liquiditätsplanung. Sie erklärte, dass im Rahmen der
Prüfung auch verschiedene Prozessabläufe bei der Stadtentwässerung überprüft
werden.
Anmerkung der kaufmännischen Betriebsführung
zum prognostizierten Jahresergebnis 2020:
Aufgrund der zu erwartenden Aktivierung von
Anlagevermögen (u. a. Nordring) wird das zu verzinsende Kapital in 2020
voraussichtlich steigen, sodass in der Gebührenkalkulation 2020 trotz eines
sinkenden kalkulatorischen Zinssatzes ein höherer Aufwand für kalkulatorische
Zinsen eingeplant wurde. Darüber hinaus wurde ein höherer Aufwand für
kalkulatorische Abschreibungen geplant, welcher ebenfalls aus der o. g.
Aktivierung sowie aus steigenden Indizes resultiert. Hierdurch steigen die im
Rahmen der Gebührenkalkulation zu deckenden Kosten, was wiederum zu höheren
Gebührenerlösen in 2020 führt. Es wird daher mit einem höheren Jahresüberschuss
gegenüber 2019 gerechnet wird. Da die Maßstabseinheiten gegenüber 2019
gestiegen sind, war trotz höherer zu deckender Kosten keine Gebührenerhöhung
für 2020 erforderlich.
Herr Tost führte aus, dass aus
haushaltsrechtlichen Gründen wie in den vorangegangen Jahren der rechtlich
maximal zulässige kalkulatorische Zinssatz zugrunde gelegt wurde.
Herr Kasperidus hob hervor, dass trotz der
Erhöhung des Personalbestandes von sieben auf dreizehn Mitarbeiter ein gutes
Ergebnis erzielt worden sei. Er wies darauf hin, dass der Lagebericht auch für
die Zukunft eine positive Entwicklung aufzeige.
Herr Diederichs-Späh fragte, weshalb im
Anhang zum Jahresabschluss mehrere Anlagen im Bau nur mit einem geringen oder
gar keinem Betrag ausgewiesen werden. Ihn interessierte, ob bei diesen Anlagen
in absehbarer Zeit noch mit einer Bautätigkeit zu rechnen sei.
Herr Tost sagte eine Überprüfung der
jeweiligen Anlagen im Bau zu.