Sitzung: 25.05.2020 Betriebsausschuss
Mitteilungen der
Verwaltung
Mitteilungen der
Verwaltung lagen nicht vor.
Anfragen
Im Zusammenhang
mit dem derzeit grassierenden Coronavirus fragte Herr Helmken, in wie weit ein Schutz der Mitarbeiter unter anderem vor
Aerosolen gewährleistet werden kann. Dies gelte im besonderen Maße für die
Mitarbeiter der Kanalspülwagens.
Herr Tost antwortete, den Mitarbeitern werde
ein Höchstmaß an Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden
regelmäßig darauf hingewiesen, die Schutzmaßnahmen auch einzuhalten.
Herr Neuhaus ergänzte, dass der
Kanalspülwagen mit einer Fernbedienung ausgestattet ist, sodass bei den
Arbeiten ein gewisser Abstand zum Kanalschacht eingehalten werden kann. Die
Hygienevorschriften seien erhöht worden, sodass unter anderem das Führerhaus
des Kanalspülwagens zwei bis drei Mal täglich desinfiziert wird. Grundsätzlich
sei das Coronavirus in Ausscheidungen jedoch nicht so infektiös wie bei
Aerosolen.
Herr Diederichs-Späh führte aus, dass viele
Unternehmen aufgrund einer EU-Vorschrift das sogenannte „Corporate Social
Responsibility (CSR)“ Anwendung finden würde. Ihn interessierte, ob das CSR bei
der Stadtentwässerung ebenfalls angewandt wird oder über eine Einführung
nachgedacht werde.
Herr Tost sagte eine Prüfung zu diesem Sachverhalt
zu.
Anmerkung der Betriebsleitung zur Anwendung
des „Corporate Social Responsibility“:
Bei dem CSR handelt es sich um eine
freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Es besteht daher keine
europäische oder nationale gesetzliche Vorschrift für die Unternehmen, Vorgaben
zum CSR zu erarbeiten. Gleichwohl ist sich die Stadtentwässerung ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den Bürgern und ihren Mitarbeitern
bewusst. Insoweit fließen die Grundgedanken des CSR bei jeder unternehmerischen
Entscheidung mit ein.