Mitteilungen der Verwaltung

 

Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.

 

 

Anfragen

 

Im Zusammenhang mit dem derzeit grassierenden Coronavirus fragte Herr Helmken, in wie weit ein Schutz der Mitarbeiter unter anderem vor Aerosolen gewährleistet werden kann. Dies gelte im besonderen Maße für die Mitarbeiter der Kanalspülwagens.

 

Herr Tost antwortete, den Mitarbeitern werde ein Höchstmaß an Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden regelmäßig darauf hingewiesen, die Schutzmaßnahmen auch einzuhalten.

 

Herr Neuhaus ergänzte, dass der Kanalspülwagen mit einer Fernbedienung ausgestattet ist, sodass bei den Arbeiten ein gewisser Abstand zum Kanalschacht eingehalten werden kann. Die Hygienevorschriften seien erhöht worden, sodass unter anderem das Führerhaus des Kanalspülwagens zwei bis drei Mal täglich desinfiziert wird. Grundsätzlich sei das Coronavirus in Ausscheidungen jedoch nicht so infektiös wie bei Aerosolen.

 

Herr Diederichs-Späh führte aus, dass viele Unternehmen aufgrund einer EU-Vorschrift das sogenannte „Corporate Social Responsibility (CSR)“ Anwendung finden würde. Ihn interessierte, ob das CSR bei der Stadtentwässerung ebenfalls angewandt wird oder über eine Einführung nachgedacht werde.

 

Herr Tost sagte eine Prüfung zu diesem Sachverhalt zu.

 

Anmerkung der Betriebsleitung zur Anwendung des „Corporate Social Responsibility“:

 

Bei dem CSR handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Es besteht daher keine europäische oder nationale gesetzliche Vorschrift für die Unternehmen, Vorgaben zum CSR zu erarbeiten. Gleichwohl ist sich die Stadtentwässerung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den Bürgern und ihren Mitarbeitern bewusst. Insoweit fließen die Grundgedanken des CSR bei jeder unternehmerischen Entscheidung mit ein.