Beschluss:

 

Die Stadt Kamen setzt die Erhebung von Sondernutzungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten aus gewerblichen Zwecken für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 aus. Bereits erteilte Gebührenbescheide für den genannten Zeitraum werden hinfällig und bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Schulze berichtete, dass eine Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren in der Satzung nicht vorgesehen sei. Dies könne unter bestimmten Voraussetzungen nur vom Rat beschlossen werden, beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum. Durch die Corona-bedingte Schließung der Gastronomie sei dem Gastronom eine erhöhte finanzielle Belastung entstanden, der man durch die Aussetzung der Sondernutzungsgebühr teilweise entgegenwirken könne.

Seitens der Verwaltung seien 29 Gastronome angeschrieben worden, einen Antrag zu stellen. Bislang seien 12 Gastronome diesem gefolgt, einem Gastronom wurde bereits eine Geneh­mi­gung erteilt.

 

Die Bürgermeisterin ergänzte, dass dem Antrag zunächst eine Genehmigung folge. Durch diese Genehmigung würden Sondernutzungsgebühren anfallen. Bei Wegfall dieser Gebühr würde dem städtischen Haushalt der Betrag von ca. 15.000 € fehlen.

 

Herr Heidler erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Die heimische Gastronomie leide besonders durch die aktuelle Situation. Ziel sei, dass die Innenstadt wieder an Lebendigkeit gewinne. Daher spreche sich seine Fraktion für eine komplette Entlastung der Außengastronomie für das Jahr 2020 aus.

 

Frau Schaumann schlug vor, die Befristung zu entfernen. Sie werde dem Antrag zustimmen.

 

Auch Herr Stalz sprach sich für den Antrag aus und den Verzicht auf eine generelle Befristung.

 

Die Verwaltung habe schon sinnvoll Maßnahmen für die Gastronomie getroffen, so Herr Eisenhardt. Seine Fraktion werde dem Antrag im Grundsatz zustimmen, allerdings sprach er sich für eine Befristung aus. Es sei vernünftig, die heimische Wirtschaft zu unterstützen.

 

Die Befristung habe eine ordnungspolitische Wirkung, so Herr Heidler.

 

Die Frage von Herrn Eisenhardt, ob eine Genehmigung weiterhin erteilt werden müsse, bejahte die Bürgermeisterin, und stellt klar, dass durch die Genehmigung die ordnungspolitischen Regeln berücksichtigt würden.

 

Herr Stalz plädierte nach den Ausführungen für eine Befristung bis Ende 2021. Er würde aber diese weitergehende Befristung in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 erneut aufgreifen.