Sitzung: 28.05.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 040/2020
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Die Stadt Kamen setzt die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
-
Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§
1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
-
Angeboten zur
Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII
(KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
weiterhin auch für den Zeitraum
ab dem 01.05.2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum
eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen